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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Der Start in die Wahlperiode
Gültig ab: 11.10.2005 00:00
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Der Start in die Wahlperiode

  1. 1. Wahl zum Deutschen Bundestag
    Bild: Wahlzettel über WahlurneAm 18. September 2005 finden die Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Am Nachmittag gibt der Bundeswahlleiter die vorläufige Wahlbeteiligung bekannt, die bis zum Zeitpunkt 14 Uhr durch eine repräsentative Stichprobe ermittelt wurde.
  2. 2. Vorläufiges Wahlergebnis
    Bild: Der BundeswahlleiterUm 1.35 Uhr am 19. September veröffentlicht der Bundeswahlleiter das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag. Basis sind die Meldungen der Landeswahlleiter über die Stimmabgabe in 298 der 299 Wahlkreise, da im Wahlkreis 160 (Dresden I) die Wahl abgesagt und eine Nachwahl angesetzt wurde.
  3. 3. Erste Sitzung der Fraktionen
    Bild: Fraktionsglocke der CDU/CSUIn der Woche nach der Wahl kommen die Fraktionen zu einer ersten Sitzung zusammen. Häufig wird dann bereits der neue Fraktionsvorsitzende gewählt. Vor den Fraktionsräumen verteilen Mitarbeiter des Tagungsbüros des Bundestages eine Mappe mit wichtigen Informationen und Dokumenten für den Abgeordnetenalltag.
  4. 4. Treffen des „Vorältestenrates“
    Bild: Abstrakte KunstDer noch amtierende Bundestagspräsident und Fraktionsvertreter kommen in den Tagen nach der Wahl zusammen, um die konstituierende Sitzung vorzubereiten und organisatorische Fragen zu klären. Zu diesem so genannten „Vorältestenrat“ finden sich üblicherweise die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen ein.
  5. 5. Nachwahl in Dresden
    Bild: Dresdner FrauenkircheWegen des Todes einer Wahlkreiskandidatin am 7. September wählen die Bürger im Wahlkreis 160 (Dresden I) abweichend vom restlichen Bundesgebiet am 2. Oktober. Die Frist, um einen Ersatzkandidaten zur Hauptwahl aufzustellen, wäre zu kurz gewesen – daher wurde gemäß Bundeswahlgesetz eine Nachwahl angesetzt.
  6. 6. Amtliches Endergebnis
    Bild: Türschild des BundeswahlleitersNachdem auf Kreis- und Landesebene die amtlichen Endergebnisse ermittelt wurden, tagt am 7. Oktober der Bundeswahlausschuss. Anschließend verkündet der Bundeswahlleiter für das gesamte Wahlgebiet das endgültige Wahlergebnis, die Verteilung der Sitze auf die Parteien sowie die gewählten Bewerber.
  7. 7. Konstituierung des neuen Bundestages
    Bild: Stuhlreihen im PlenarsaalIn der ersten Sitzung des neuen Bundestages führt der Alterspräsident den Vorsitz. Traditionell eröffnet er die Sitzung mit einer Rede vor dem Plenum. Er ruft jedes Mitglied beim Namen auf und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Danach wählen die Abgeordneten üblicherweise den Bundestagspräsidenten und geben sich eine Geschäftsordnung.
  8. 8. Wahl des Bundestagspräsidenten
    Bild: Rednerpult im BundestagDer Bundestag wählt den neuen Bundestagspräsidenten durch geheime Abstimmung. Er steht dem Parlament für die Dauer der Wahlperiode vor. Nach erfolgter Wahl übernimmt er die Leitung der Sitzung. Anschließend werden gewöhnlich die Vizepräsidenten gewählt.
  9. 9. Wahl des Bundeskanzlers
    Bild: Runde WahlurneAuf Vorschlag des Bundespräsidenten wählt der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Bundeskanzler. So bestimmt es Artikel 63 des Grundgesetzes. Nach der Wahl folgt die Ernennung durch den Bundespräsidenten und die Vereidigung vor dem Parlament.
  10. 10. Zusammentreten des Ältestenrates
    Bild: Sitzungssaal des ÄltestenratesDer Ältestenrat wird vom Bundestagspräsidenten einberufen. Vertreten sind Mitglieder aller Fraktionen proportional zu deren Stärke im Parlament sowie das Präsidium des Bundestages. Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkungsgremium für die Arbeit des Bundestages und vereinbart etwa den Vorschlag für die Tagesordnung des Plenums.
  11. 11. Konstituierung der Ausschüsse
    Bild: Sitzungssaal eines AusschussesDie Zuständigkeit der Ausschüsse orientiert sich am Zuschnitt der Ministerien. Sie werden nach Vereinbarung zwischen den Fraktionen per Parlamentsbeschluss eingesetzt. Einige Ausschüsse schreibt das Grundgesetz vor. Zuvor hat der Bundestag über das Verfahren zur Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen abgestimmt.
  12. 12. Wahlprüfung durch den Bundestag
    Bild: LupeBinnen zwei Monaten nach dem Wahltag können alle Wahlberechtigten Einspruch gegen das Wahlergebnis einlegen. Die Prüfung der Bundestagswahlen fällt in die Kompetenz des Bundestages. Zu diesem Zweck setzt er den Wahlprüfungsausschuss ein. Seine Mitglieder werden vom Plenum gewählt und nicht von den entsendenden Fraktionen bestimmt.

Fotos: Photothek, studio kohlmeier, Deutscher Bundestag, Mauritius, Picture-Alliance
Erschienen am 12. Oktober 2005


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