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Gültig ab: 20.09.2006 10:19
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Mitdenken, mitstreiten, mitzeichnen

Bild: Hand auf Computertastatur.
Per Computer Demokratie mitgestalten: Onlinepetitionen beim Bundestag.

Bild: Sitzung des Petitionsausschusses.
Sitzung des Petitionsausschusses.

Bild: Petitionsausschussvorsitzende Kersten Naumann (Die Linke.).
Petitionsausschussvorsitzende Kersten Naumann (Die Linke.).

Bild: Mappen mit Petitionen.
Mappen mit Petitionen.

Bild: Petitionsthema Hundesteuer.
Petitionsthema Hundesteuer.

Bild: Protest der Generation Praktikum.
Protest der Generation Praktikum.

Ein Jahr öffentliche Petitionen auf www.bundestag.de

Web 2.0 heißt der neue Trend im Internet. Es steht für den aktiven Nutzer, der die Inhalte des WorldWideWebs durch eigene Beiträge mitgestaltet. Diesem Trend hat sich auch der Petitionsausschuss des Bundestages angeschlossen: Seit einem Jahr bietet er die Möglichkeit, öffentliche Petitionen einzureichen, sie im Internet zu veröffentlichen, Mitstreiter zu suchen und zu diskutieren. Politik aktiv über das Internet mitgestalten? Noch ist es ein Modellversuch, aber ein erfolgreicher.

Wie eine öffentliche Petition beim Bundestag für Öffentlichkeit sorgen und Debatten anstoßen kann, hat kürzlich Désirée Grebel erfahren. Das Interesse an ihrer Petition zur „Generation Praktikum“ war erstaunlich. Plötzlich gab sie dem Spiegel, der Süddeutschen und dem Onlinedienst der Tagesschau Interviews. „Das war ein totaler Selbstläufer“, sagte sie der Badischen Zeitung. „Mittlerweile werben sogar die Gewerkschaften dafür.“

Eigentlich habe sie nichts gegen Praktika, meint die Petentin aus Berlin. Aber es bringe sie auf die Palme, wenn sich Hochschulabsolventen monatelang von Praktikum zu Praktikum hangeln. Also reichte sie eine Petition ein: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Praktika von Hochschulabsolventen, die länger als drei Monate dauern und in dem Berufsbild abgeleistet werden, für das der Hochschulabsolvent ausgebildet wurde, in ein reguläres Arbeitsverhältnis umgewandelt werden.“ Kurz und knapp musste sie sich in der öffentlichen Petition fassen. Das hatte aber den Vorteil, „dass gerade so eine konkrete Aussage auch andere zum Nachdenken provoziert.“ Gesagt, getan: Über 45.000 Unterstützer fand ihre öffentliche Petition.

Ein Erfolg ist das auch für den Petitionsausschuss des Bundestages. Seit einem Jahr ist er mit dem Projekt „öffentliche Petition“ auf der Internetseite des Bundestages vertreten. Seither kann man Petitionen nicht nur mit einem Internetformular per E-Mail einreichen. Viel besser: Jetzt kann jeder sein Anliegen oder seine Beschwerde dort als Petition veröffentlichen lassen, sofern sie neben anderen Kriterien von allgemeinem Interesse ist. Er kann mit einer elektronischen Postkarte Mitstreiter suchen und sein Problem in einem Forum zur Diskussion stellen. Ein Angebot, das ganz im Sinne des neuen Internetzeitalters den aktiven Bürger sucht, der Inhalte gestaltet. Seit zehn Jahren ist der Bundestag online. Und das Angebot des Petitionsausschusses wird besonders aktiv genutzt. 119.000 Mal wurde die Seite des Ausschusses beispielsweise im Mai 2006 von Besuchern des Parlamentsportals aufgerufen, berichtet das Ausschusssekretariat. So oft wird keine andere Ausschussseite angewählt. Das liegt sicher auch daran, dass der Petitionsausschuss die erste Adresse für Bitten und Beschwerden ist.

Partizipation stärken

„Der Petitionsausschuss ist so etwas wie der politische Seismograf der Nation“, sagt die Ausschussvorsitzende Kersten Naumann von der Fraktion Die Linke. Denn die 25 Ausschussmitglieder sind die Ersten, die erfahren, wie sich Gesetze auf die Menschen im Land auswirken, ob sie zu neuen Problemen führen und noch einmal geprüft werden sollten.

Grafik:

Die Bedeutung des Petitionsausschusses zeigt sich auch darin, dass er einer der wenigen Ausschüsse ist, die das Grundgesetz vorschreibt. Mit seinen Rechten zur Aufklärung von Missständen rückt er in die Nähe eines Untersuchungsausschusses. Er kann Petenten, Sachverständige und Zeugen anhören oder verlangen, dass ihm die Bundesregierung und andere Bundesbehörden Akten vorlegen.

Die Idee für die öffentlichen Petitionen entstand, als der Ausschuss das schottische Parlament besuchte. Nun soll das Projekt für zwei Jahre in Zusammenarbeit mit der schottischen Napier University laufen. Mit einem klaren Ziel vor Augen: die Menschen noch stärker an der politischen Willensbildung zu beteiligen. „Durch das zusätzliche Angebot, Petitionen im Internet mitzeichnen und diskutieren zu können, soll eine noch größere Transparenz des Petitionsverfahrens erreicht und der Partizipationsgedanke stärker in den Vordergrund gerückt werden“, betont Kersten Naumann. Sie sieht darin eine weitere direkt-demokratische Entscheidungschance in Deutschland.

Schon Anfang 2006 zeigte sich, dass das Onlineangebot gut ankommt. Rund zehn Prozent der Eingaben gehen seitdem per Internetformular ein. Und eine wachsende Zahl wird als öffentliche Petition im Internet vorgestellt. 214 sind es derzeit, 52 von ihnen befinden sich in der Mitzeichnung und 158 in der parlamentarischen Prüfung. Jahr für Jahr aber erreichen den Ausschuss rund 20.000 Eingaben. „Gemessen an der Gesamtzahl ist der Anteil von öffentlichen Petitionen eher gering“, sagt Naumann. „Aber uns kommt es auch gar nicht darauf an, neue Eingaberekorde aufzustellen. Im Jahr 2005 haben sich rund 450.000 Menschen in Einzel-, Massen- und Sammelpetitionen an uns gewandt. Ich finde, das ist ein schöner Vertrauensbeweis gegenüber unserem Gremium und seiner Arbeit.“

Links von Hundefreunden

Das Petitionsrecht steht allen Menschen offen, die sich über Bundesbehörden beschweren oder deutsche Gesetze ändern wollen. Seit 1949 ist es im Grundgesetz verankert. „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“, heißt es dort. Wer Probleme mit Bundesbehörden hat oder ein Bundesgesetz ändern will, kann sich also an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden. Vorausgesetzt, er ist für die Themen zuständig. Denn auch Landesparlamente oder die Europäische Union haben ihre Petitions- oder Ombudsstellen.

Viele Petitionen betreffen soziale Themen wie Rente, Gesundheit oder Arbeit. Häufig geht es aber auch um Tierschutz oder Steuern. Rolf Rasmussen aus Quern in Schleswig-Holstein fordert zum Beispiel, die Hundesteuer abzuschaffen. Er findet, dass die Steuer Hundehalter gegenüber anderen Haustierhaltern benachteiligt. Sie sei überholt und ungerecht. „Diese Steuer“, schreibt er, „ist zirka 500 Jahre alt und passt nicht mehr zu einer modernen Regierung.“ Wenn man ihn fragt, warum er sich für eine öffentliche Petition entschieden hat, sagt er: „Ich finde eine öffentliche Petition viel spannender als die traditionelle, denn man kann gleich verfolgen, was mit der Petition geschieht.“ Viel ist geschehen, was ihn überrascht hat. Rasmussens Petition unterstützen mittlerweile 15.500 Menschen. Und wer googelt, findet seinen Namen und den Link zu seiner Petition auf zahlreichen Internetseiten von Hundefreunden.

Manchmal sind es auch ganz praktische Vorschläge, die den Petitionsausschuss erreichen. Etwa die öffentliche Petition, die anregt, Personalausweise auf das übliche Scheckkartenformat zu verkleinern. Der Ausschuss hat die Petition dem Bundesministerium des Innern überwiesen und damit begründet, dass der Ausweis so ohne großen Aufwand mit dem Führerschein und den anderen Karten ins Portemonnaie gesteckt werden kann. Das Ministerium, heißt es, arbeite bereits an einem Konzept.

Erfolge wie diese beflügeln auch die Abgeordneten im Petitionsausschuss. Und sie geben dem Projekt „öffentliche Petition“ neuen Auftrieb. In naher Zukunft hat der Ausschuss zu prüfen, ob die öffentliche Petition eine ständige Einrichtung werden soll. Für die Ausschussvorsitzende Naumann ist das eigentlich keine Frage mehr, auch wenn sie dem Ausschuss nicht vorgreifen möchte. „Das rege Interesse an unserem Projekt lässt für mich nur den Schluss zu, dass wir auf einem richtigen und guten Weg sind, Menschen enger in politische Entscheidungsprozesse einzubinden“, sagt sie.

Weitere Informationen:

Petitionen im Internet: www.bundestag.de/petitionen

Was ist was?

Mehrfachpetitionen sind Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind.

Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen.

Massenpetitionen sind Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt. Hat eine Sammel- oder Massenpetition innerhalb von drei Wochen 50.000 Unterstützer erreicht, muss der Petent in öffentlicher Sitzung angehört werden – es sei denn, der Ausschuss beschließt mit Zweidrittelmehrheit das Gegenteil.

Öffentliche Petitionen sind Bitten oder Beschwerden von allgemeinem Interesse. Sie werden auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Unterstützer können die öffentliche Petition mitzeichnen oder diskutieren.

Hauptpetent ist, wer die Petition einleitet. Sein Name und seine Anschrift werden veröffentlicht.

Mitzeichner unterstützen eine öffentliche Petition, indem sie sich mit Namen, Bundesland und Datum in die Liste der Mitzeichner eintragen.

Virtuelle Postkarten können verschickt werden, um Unterstützer für die öffentliche Petition zu gewinnen.

Diskussionsforen fördern den Meinungsaustausch. Bei Verstößen (wie verfassungsfeindliche, sittenwidrige Inhalte) wird der Beitrag entfernt.

Fotos: Deutscher Bundestag, studio kohlmeier, Picture-Alliance, Visum
Grafik: Marc Mendelson
Text: Georgia Rauer
Erschienen am 25. September 2006

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