Mit dem Urteil vom 12. Juli 1994, wonach Auslandseinsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte zwar grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sind, jeder Einsatz jedoch der – im Normalfall vorherigen – konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages bedürfe („konstitutiver Parlamentsvorbehalt“), hat das Bundesverfassungsgericht den besonderen Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee betont und dem Deutschen Bundestag eine im wahrsten Sinne des Wortes entscheidende Rolle bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte zugebilligt. Das Verfahren zur Beteiligung des Parlaments wurden Ende 2004 mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, nachdem es zuvor eine entsprechende zehnjährige Parlamentspraxis gegeben hatte. Das Recht, von sich aus einen Einsatz zu fordern, hat das Parlament allerdings nicht. Es kann einem Einsatz nur widersprechen oder den Abbruch eines laufenden Einsatzes fordern.
Innerhalb des Parlaments befasst sich der Verteidigungsausschuss besonders intensiv und fortlaufend mit allen geplanten und laufenden internationalen Einsätzen der Bundeswehr – und dies nicht nur unter militärischen Gesichtspunkten, denn die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bewegen sich in den Einsatzländern regelmäßig in einem auch sicherheitspolitisch schwierigen Umfeld. Die Beschäftigung mit verschiedenen Aspekten internationaler Sicherheitspolitik hat daher in der praktischen Arbeit des Verteidigungsausschusses eine stetig wachsende Bedeutung gewonnen. Daraus ergeben sich Überschneidungen mit dem Aufgabenbereich des Auswärtigen Ausschusses, was eine enge Zusammenarbeit der beiden Ausschüsse notwendig macht.
Der Verteidigungsausschuss lässt sich im Rahmen seiner Befassung mit Auslandseinsätzen insbesondere regelmäßig durch die Bundesregierung über die Lage in den Einsatzgebieten unterrichten. Hinzu kommen Reisen in die Einsatzgebiete, um sich selbst ein Bild über die Lage vor Ort verschaffen zu können. Bei der parlamentarischen Entscheidung über einen Auslandseinsatz oder dessen Verlängerung ist der Verteidigungsausschuss neben dem in dieser Frage federführenden Auswärtigen Ausschuss stets mitberatend tätig. Aufgrund der intensiven Beratung und fortlaufenden Begleitung der Einsätze im Verteidigungsausschuss kommt seinem Votum dabei ein besonderes Gewicht zu.