Aufgaben und Arbeit
Einrichtung und Zusammensetzung
der Ausschüsse des Deutschen Bundestages
Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages sind
interfraktionelle Gremien, die die Entscheidungen des Plenums im
Rahmen der Gesetzgebungsverfahren vorbereiten und das Parlament in
seiner Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive
unterstützen sollen. In aller Regel gibt es für jedes
Ministerium spiegelbildlich einen Ausschuss im Bundestag. Die Zahl
der Ausschüsse und die Zahl ihrer Mitglieder werden in jeder
Legislaturperiode vom Bundestag neu festgelegt. Im Gegensatz zu den
meisten anderen Ausschüssen, über die das Parlament frei
entscheiden kann, ist die Einrichtung des Verteidigungsausschusses
von der Verfassung vorgeschrieben (Artikel 45a Grundgesetz).
Gleiches gilt nur noch für den Auswärtigen Ausschuss, den
Ausschuss für Europäische Angelegenheiten und den
Petitionsausschuss.
Weitere Informationen zum Verteidigungsausschuss