Unter dem Punkt "Nachteile" wurde bei der Behandlung der Verfahren nach d´Hondt und nach Sainte Laguë/Schepers (Abschnitte 3 bzw. 4) schon auf die möglicherweise auftretenden Mehrdeutigkeiten hingewiesen, die in Einzelfällen eine Verteilung und - häufiger - die Bestimmung einer Reihenfolge unmöglich machen. Diese Verfahren genügen demnach nicht der eingangs aufgestellten Forderung nach Eindeutigkeit, sowohl, was die Berechnung von Anteilen, wie auch, was die Festlegung von Reihenfolgen betrifft.
Als Ausweg, auf den man sich
unabhängig von einem konkreten Anwendungsfall vorab
verständigen könnte, hat Schepers vorgeschlagen3),
bei einer Mehrdeutigkeit in der Zusammensetzung eines abgeleiteten
Gremiums ggf. auf Kriterien einer vorgelagerten Stufe
zurückzugreifen und die Entstehungsgeschichte der Ausgangsmenge
heranzuziehen. Nach diesem Vorschlag wären die
Verhältniszahlen zu ermitteln, die angeben, wieviel Stimmen
die Parteien für je einen Sitz in der Ausgangsmenge aufwenden
mussten.
In absteigender Reihenfolge dieser Verhältnisse sollen dann
die Anteilseinheiten (Sitze) im abgeleiteten Gremium, deren
Zuordnung mehrdeutig ist, den Parteien zugeteilt werden.
Das bedeutet: die Parteien, die bei
der Besetzung der Ausgangsmenge durch einen höheren Aufwand an
Stimmen pro Sitz benachteiligt wurden, sollen zum Ausgleich bei der
Besetzung des abgeleiteten Gremiums bevorzugt werden. Der Verfasser
hat ein Verfahren vorgeschlagen, wie durch eine Korrektur in der
Formel für die Rangmaßzahlen solche Mehrdeutigkeiten schon in der Berechnung
ausgeschlossen werden können.4)
Diese Korrektur ist am Verfahrensparameter l (siehe Abschnitt 5)
vorzunehmen und besteht in der alternierenden Addition und
Subtraktion einer Zahl, deren Betrag sehr viel kleiner als 1 (z.B.
0,0001 oder kleiner, jedoch nicht 0) ist. (Jedesmal, wenn addiert
wird, haben die kleineren Parteien für den Fall einer
Mehrdeutigkeit einen Vorteil, wenn subtrahiert wird, die
größeren. Durch das alternierende Verfahren gleichen
sich Bevorzugungen und Benachteiligungen weitgehend aus.)
Hermsdorf, Mathematiker im Dienst des Bundesrates, hat zu diesem
Vorschlag eine Abschätzung entwickelt, die für eine
gegebene Verteilungsaufgabe eine obere Schranke für die
Korrektur liefert, so dass keine Mehrdeutigkeiten mehr auftreten
können, wenn man nur mit dieser Korrektur unterhalb der
gegebenen Schranke bleibt.5)
Das Korrekturverfahren ist bisher nicht anderweitig
veröffentlicht worden und wurde bisher auch noch nicht zur
Anwendung vorgeschlagen.