Am 26. Januar beginnt vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag der erste Prozess. Angeklagt ist der kongolesische Milizenführer Thomas Lubanga Dyilo, dem die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten in der Demokratischen Republik Kongo vorgeworfen wird. In der Anklage heißt es, Lubanga habe zahllose Lager für Kindersoldaten errichten lassen, in denen 7- bis 15-jährige Jungen und Mädchen für Kampfeinsätze vorbereitet werden sollten. Etwa 11.000 Kinder soll der Angeklagte von ihren Familien entführt und in den Lagern zum Töten ausgebildet haben.
Die Anklage bezieht sich bislang auf den Zeitraum von 2002 bis 2003. Bei dem Konflikt im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo kämpften die Volksgruppen der Hema, der Lubanga angehört, und der Lendu gegeneinander. Auch das Nachbarland Ruanda war an dem Konflikt beteiligt. 2004 hatte die Demokratische Republik Kongo den IStGH darum gebeten, den Konflikt im Osten des Landes zu untersuchen. Die Anklage gegen Lubanga folgte 2006.
Der IStGH ist zuständig für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen und hat 2002 seine Arbeit aufgenommen. Bislang haben 108 Staaten das Statut des Gerichtshofs ratifiziert. Mit Ausnahme von Tschechien gehören alle EU-Staaten zu den Vertragsparteien. Nicht unterzeichnet haben etwa auch die USA.