Öffentliche Sitzung am 5. Juli 2007
Am Donnerstag, dem 5. Juli 2007, befragen die Abgeordneten im 1. Untersuchungsausschuss weitere Zeugen zum Fall Murat Kurnaz.
Als Zeugen werden unter anderem Uwe Kopei vom Bundeskriminalamt, Thomas Röwekamp, Senator für Inneres und Sport Bremen a. D. und Marita Wessel-Niepel von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Bremen vernommen.
Der aus Bremen stammende Türke Murat Kurnaz war wegen Terrorverdachts von Februar 2002 bis August 2005 im US-Lager Guantanamo inhaftiert. Er beschuldigt die Bundesregierung, für seine lange Haftdauer mit verantwortlich zu sein. Der 1. Untersuchungsausschuss prüft laut Untersuchungsauftrag unter anderem, welche Rolle deutsche Behörden und die Bundesregierung bei den Verhandlungen um die Freilassung des Türken gespielt haben.
Beginn: Donnerstag, 5. Juli 2007, 9.30
Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Auf der Tribüne des Europasaales steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Um eine schriftliche Anmeldung im Pressereferat des Bundestages (Fax 030 227 36192) wird gebeten. Wir bitten um Verständnis, dass bei Platzmangel pro Redaktion nur ein Platz besetzt werden kann.
Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern. Fotografen und Kamerateams werden ebenfalls um Anmeldung gebeten (Fax 030 227 36192). Bitte melden Sie auch den Bedarf an Aufsageplätzen an.
Für Tonmitschnitte von Stellungnahmen der Abgeordneten im Foyer steht eine Splitbox zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, d.h. dass elektronische Aufnahmen während der Sitzung verboten sind.
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.