Neues Palais in Potsdam ©
dpa
Öffentliche Anhörung des
Rechtsausschusses
Mit der Frage, ob Kultur und Sport als Staatsziele in das
Grundgesetz aufgenommen werden sollten, hat sich der
Rechtsausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Montag,
dem 29. Januar 2007, beschäftigt. Arbeitsgrundlage
für die Anhörung war ein Gesetzentwurf der FDP (
16/387), der die Aufnahme des Staatsziels
Kultur in das Grundgesetz zum Gegenstand hat. Außerdem ging
es um die Frage, ob auch der Sport "als
förderungswürdiger Teil des Lebens" unter Artikel 20b ins
Grundgesetz aufgenommen werden sollte. In fast allen
Landesverfassungen sind der Schutz, die Pflege und die
Förderung von Kunst und Kultur eine staatliche Aufgabe von
Verfassungsrang.
Liste der Sachverständigen
- Dr. Thomas Bach Präsident des Deutschen Olympischen
Sportbundes, Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Friedhelm Hufen Johannes Gutenberg-Universität
Mainz, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staats- und
- Verwaltungsrecht
- Prof. Dr. Ulrich Karpen Universität Hamburg, Fachbereich
Rechtswissenschaft
- Prof. Dr. Christoph Möllers, LL.M. (Chicago),
Georg-August-Universität Göttingen, Lehrstuhl für
Öffentliches Recht, insb. Staatsrecht, Rechtsvergleichung und
Verfassungstheorie
- Dr. jur. Martin Nolte Privatdozent,
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für
öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften
- Prof. Dr. Paul Raabe Vorsitzender des Vereins Kulturstadt
Wolfenbüttel e. V.
- Prof. Dr. Rupert Scholz Univ.-Prof. em.,
Ludwig-Maximilians-Universität München, Lehrstuhl
für Öffentliches Recht, insb. Verwaltungslehre und
Finanzrecht
- Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern Univ.-Prof. em.,
Universität zu Köln
- Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff Europa-Universität
Viadrina, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb.
Staatsrecht und Verfassungsgeschichte, Frankfurt/Oder
Beginn: Montag, 29. Januar 2007, 11.00
Uhr
Ort: Saal E.400 des Paul-Löbe-Hauses