Zwei öffentliche Anhörungen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Fragen der Versteigerung von Emissionsrechten (Auktionierung), der Investitionsmöglichkeiten und der Folgen des Emissionshandels auf den Strompreis haben am Montag, dem 11. Juni 2007, im Zentrum einer Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss gestanden. Diskussionsgrundlage war ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung ( 16/5240), er eine EU-Richtlinie zum Emissionshandel für den Zeitraum von 2008 bis 2012 fortentwickelt. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Vorgaben des Kioto-Protokolls von der Bundesrepublik erfüllt, wenn nicht sogar übererfüllt, darin war die Mehrheit der neun Sachverständigen einer Meinung.
Auch beim Grundgedanken des Emissionshandels als wichtiger Beitrag zum weltweiten Klimaschutz herrschte weitgehende Einigkeit unter den Experten. Kritik hagelte es allerdings an der Umsetzung dieser wirtschaftlichen Theorie in die Praxis.
Michael Wübbels (Verband kommunaler Unternehmen) bemängelte vor allem den lediglich bis 2012 bemessenen Zeitraum. Dies ermögliche keine vorausschauende Planung und erschwere Investitionen für die Unternehmen. Insofern sei Emissionshandel ein Baustein nationaler Klimapolitik, ersetze allerdings nicht die gezielte Förderung erneuerbarer Energien.
"Eine Lachnummer" nannte Christof Bauer vom Verband der Chemischen Industrie gar die Zeitspanne von fünf Jahren, denn sie mache wirtschaftlich sicheres Handeln unmöglich. Gerade Investitionen in klimafreundliche Technologien würden damit "massiven" zusätzlichen Risiken ausgesetzt.
Ähnlicher Meinung war auch Bernhard Hillebrand von der Beratungsfirma Energy Environment Forecast Analysis. Eine baldige Einführung der Versteigerung von Emissionsrechten vermissten Hans Joachim Ziesing, Horst Heuter (Deutscher Gewerkschaftsbund), Matthias Duwe (Climate Action Network Europe) und Ingo Ramming, Geschäftsführer von Carbon Trade, im Gesetzentwurf.
Durch eine einheitliche Auktionierung in Europa könne langfristig mehr Effizienz erreicht werden, so der Tenor der Sachverständigen. Dem setzte Bernhard Hillebrand jedoch entgegen: "Auktionierung ist keine Garantie für Investitionen mit sicheren Preisen." Vielmehr sei das Gegenteil der Fall, sodass die Investitionsunsicherheit nur weiter zunähme. Er plädierte für Mechanismen, die über die einzelnen Handlungsperioden hinausgehen. Auch die möglichen Auswirkungen des Emissionshandels und der Auktionierung auf den Strompreis wurden von den Experten unterschiedlich bewertet.
Felix Matthes (Öko-Institut) sah kurzfristige Effekte "eher nicht vorhanden". Hillebrand hingegen prognostizierte bereits eine kurzfristige Erhöhung des Strompreises, verursacht durch den steigenden CO2-Preis. Wübbels und Bauer teilten diese Auffassung. Jürgen Hacker (Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz) meint dagegen, dass die Ausgestaltung der Versteigerungen entscheidend dazu beitrage, ob der CO2-Preis steige oder nicht. Insgesamt begrüßte Horst Heuter im Gesetzentwurf "deutliche Vereinfachungen gegenüber der letzten Periode", und auch Ingo Ramming bezeichnete den Emissionshandel als Erfolg.