Aktuelle Stunde zum Klimaschutz
Der Bundestag kommt am Mittwoch, dem 28. Februar 2007, zusammen, um erstmals über die Tornadoeinsätze der Bundeswehr in Afghanistan zu beraten. Zudem diskutieren die Abgeordneten in einer Aktuellen Stunde über "Energie- und umweltpolitische Konsequenzen der Bundesregierung aufgrund des Klimaberichtes des Weltklimarates IPCC". Die FDP-Fraktion hat die Aktuelle Stunde beantragt.
Am Donnerstag, dem 1. März 2007, steht eine Erklärung der Bundesregierung auf der Tagesordnung, später stimmt der Bundestag über die Kfz-Steuer und die Änderung des Vertriebenengesetzes ab. Die Parlamentarier beraten unter anderem den Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren und das Künstlersozialversicherungsgesetz. In einer von den Fraktionen CDU/CSU und SPD verlangten Aktuellen Stunde geht es zudem um das Thema "Den positiven Beitrag des Tourismus zum Wirtschaftswachstum festigen".
Am Freitag befasst sich der Bundestag voraussichtlich mit der Ausrichtung der deutschen Afrikapolitik, dem Bürokratieabbau für die mittelständische Wirtschaft und den Rechten der Opposition im Bundestag.
Bundestag muss Tornadoeinsatz zustimmen
Der Bundestag beschäftigt sich am Mittwoch, dem 28. Februar 2007, mit den geplanten Aufklärungsflügen in Afghanistan. Die Bundesregierung hat dazu einen Antrag ( 16/4298) vorgelegt, den die Abgeordneten in erster Lesung beraten. Die Bundesregierung bittet um die Zustimmung des Parlaments für die Erweiterung des Afghanistan-Mandates der Bundeswehr. Nach der Debatte, für die 75 Minuten vorgesehen sind, wird der Antrag zur weiteren Beratung dem Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Der Bundestag wird voraussichtlich am 8. oder 9. März 2007 über den Tornadoeinsatz entscheiden. Ohne die Zustimmung des Parlaments dürfen keine Soldaten zu Auslandseinsätzen entsendet werden.
In der Regel immer mittwochs: Parlament fragt Regierung
Am Mittwoch, dem traditionell ersten Sitzungstag der Plenarwoche, steht zudem die Befragung der Bundesregierung an, in der sich die Abgeordneten von der Regierung über die voran gegangene Kabinettssitzung berichten lassen können. Der Sitzungstag endet mit einer Fragestunde, in der Fragen der Parlamentarier an die Regierung entweder von dem zuständigen Minister oder dem jeweiligen parlamentarischen Staatsminister sofort im Plenum oder schriftlich beantwortet werden. Beide Formen der parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung finden in der Regel immer mittwochs statt.
Europäischer Gipfel in der Kernzeit
Am Donnerstag, dem 1. März 2007, wird Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 8. und 9. März 2007 in Brüssel abgeben. Für die Aussprache im Plenum sind 90 Minuten vorgesehen.
Der Europäische Rat, in dem alle Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) unter dem Vorsitz der derzeit amtierenden EU-Ratspräsidentin Merkel zusammen kommen, will sich auf seinem Frühjahrsgipfel mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und der Energie- und Klimapolitik beschäftigen.
Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Leitlinien der EU fest. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, der sich aus den Fachministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt.
Weniger Steuern für Diesel-Partikelfilter
Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Russpartikelfiltern soll steuerlich gefördert werden. Der Bundestag wird am Donnerstag über den Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ( 16/4010 ) abstimmen. Demnach ist ein Steuernachlass von bis zu 330 Euro möglich, wenn Halter von Diesel-Fahrzeugen nachweisen, dass durch den Filtereinbau bestimmte Grenzwerte bei den Feinstaubemissionen eingehalten werden. Der Wert der Steuerbefreiung soll etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten abdecken.
Vertriebenengesetz wegen EU-Erweiterung ändern
Der Bundestag muss das Bundesvertriebenengesetz an neue politische Entwicklungen durch die Erweiterung der Europäischen Union anpassen. So werden Estland, Lettland und Litauen aus dem entsprechenden Passus des Vertriebenengesetzes gestrichen, da die drei Länder zu EU gehören. Der Gesetzentwurf ( 16/4017) sieht ebenfalls vor, dass Spätaussiedler keine Aufnahme finden, die in den Aussiedlungsgebieten "der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet, durch ihr Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtstaatlichkeit verstoßen oder eine rechtswidrige Tat begangen haben, die im deutschen Inland als Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches anzusehen" wäre.