Erste Beratung über Patientenverfügungsgesetz
Der Bundestag debattierte und entschied am Donnerstag über
eine Reihe von Gesetzentwürfen. Verabschiedet wurde am Morgen
eine Reform des GmbH-Rechts und
eine Ausweitung des Kinderzuschlags. Außerdem stand eine
Modernisierung der Unfallversicherung zur Abstimmung. Kontrovers
diskutierte der Bundestag über den Entwurf eines
Patientenverfügungsgesetzes, der von Abgeordneten
verschiedener Fraktionen unterstützt wird.
Die Gründung einer GmbH wird künftig einfacher und billiger. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag früh. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz zur "Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" ( 16/6140) werden Registereintragungen von GmbHs künftig beschleunigt und Existenzgründungen erleichtert.
Die FDP hatte in einem Antrag ebenfalls gefordert, GmbH-Gründungen zu entbürokratisieren. Ihrer Ansicht nach sollte zur Bildung einer GmbH künftig keine staatliche Gehmigung mehr notwendig sein ( 16/671). Den Antrag lehnte der Bundestag ab.
Im Anschluss debattierten die Abgeordneten über die
China-Politik der Bundesregierung. Hintergrund war eine 131
Einzelfragen umfassende Große Anfrage von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zu Themen wie Menschenrechte und Sicherheits- und
Außenpolitik (
16/7212). Die Antworten hatte die
Bundesregierung schriftlich vorgelegt (
16/9513).
Auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gab es danach eine Aktuelle Stunde zur „Haltung der Bundesregierung zur unrechtmäßigen Einleitung radioaktiver Lauge ins ehemalige Salzbergwerk Asse II".
In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass schon seit
Jahren radioaktive Lauge in dem bei Wolfsburg gelegen
Atommüll-Lager Asse II ausläuft und von den Betreibern in
größere Tiefen des ehemaligen Salzbergwerks gepumpt
wurde. Das niedersächsische Umweltministerium hat diese
Umpumparbeiten gestoppt und ein Treffen mit Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel (SPD) und Bundesforschungsministerin Annette Schavan
(CDU) einberufen. Das älteste deutsche Endlager wird vom
„Helmholtz Zentrum München“ betrieben, dessen
Gesellschafter der Bund und der Freistaat Bayern sind.
Ab 1. Oktober 2008 erhalten deutlich mehr Eltern den monatlichen Kinderzuschlag von 140 Euro. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein geändertes Bundeskindergeldgesetz ( 16/9615), das die Mindesteinkommensgrenze für den Bezug des Kinderzuschlags auf einheitliche Beträge festsetzt und zugleich senkt. Das betrifft Eltern, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ihrer Kinder reicht und die deshalb Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen. Rund 150.000 Kinder mehr als bisher sollen von der neuen Regelung profitieren.
Auf Grundlage des von der Bundesregierung vorgelegten
„Berichts über die Auswirkungen des § 6 des
Kindergeldgesetzes“ (
16/4670) forderten BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN in einem Antrag, Mindest- und
Höchsteinkommensgrenzen – die über den Bezug des
Kinderzuschlags entscheiden -abzuschaffen (
16/8883). DIE LINKE forderte ferner, die
Benachteiligung von Alleinerziehenden beim Kindergeldzuschlag zu
beenden. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Des Weiteren beriet der Bundestag in Erster Lesung über einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf ( 16/8442), mit dem mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen geschaffen werden soll. Verfasst wurde der Entwurf vom SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker, 118 weitere SPD-Abgeordnete - unter ihnen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries - , 43 Parlamentarier der FDP-Fraktion, 25 Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie 24 Parlamentarier der Fraktion DIE LINKE. unterstützen ihn. Nach Ansicht der Verfasser soll die vorab verfasste Willenerklärung eines Patienten in Zukunft grundsätzlich verbindlich werden, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Die Mehrheit der Abgeordneten steht dieser Forderung bisher ablehnend gegenüber.
Anschließend verabschiedete der Bundestag einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der gesetzlichen
Unfallversicherung (
16/9154). Deren Organisation soll durch Fusion
kleinerer Träger künftig wirtschaftlicher arbeiten. Auch
die unterschiedlichen Beitragsätze sollen so angeglichen
werden. Die Opposition hatt eigene Anträge dazu vorgelegt, die
jedoch abgelehnt wurden: BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
plädierten dafür, das Leistungsrecht zu reformieren und
das Berufskrankheitensystem zu überarbeiten, um die
Verlagerung von Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen auf die
gesetzliche Krankenversicherung zu vermeiden (
16/9312). Die FDP forderte, Wettbewerb und
Kapitaldeckung in der Unfallversicherung einzuführen (
16/6645). DIE LINKE. wollte in punkto
Organisation keine feste Zahl von Leistungsträgern
festschreiben und bestand darauf, das bestehende Leistungsniveau zu
erhalten (
16/5616).
Die Abgeordneten stimmten im Anschluss einem Gesetzentwurf des Bundesrates zu, der die Ansprüche von Bauunternehmern sichern und die Durchsetzung ihrer Lohnforderungen verbessern will ( 16/511).
Danach verabschiedete das Parlament eine Änderung des Bundesministergesetzes. Die Regierung hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 16/5052), der Einschnitte in die Versorgung von Bundesministern vorsieht. Sie sollen künftig unter anderem kürzer Übergangsgeld und erst später Ruhegeld beziehen dürfen.