Serie (6): Die Unterausschüsse im Deutschen Bundestag
22 ständige Ausschüsse gibt es derzeit im Deutschen Bundestag. Sieben von ihnen haben in der aktuellen Wahlperiode einen oder mehrere Unterausschüsse eingesetzt, um einen bestimmten Gesetzentwurf oder ein besonders wichtiges Thema intensiv beraten zu lassen und den jeweiligen Hauptausschuss zu entlasten. Wir stellen Ihnen den Rechnungsprüfungsausschuss und den Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union vor.
Die Kontrolle des Staatshaushalts gilt als vornehmstes Recht des Bundestages. Keinen Cent darf die Bundesregierung ohne Zustimmung des Parlaments ausgeben. Die Beratungen über den jährlichen Regierungsentwurf des Haushaltsplans werden im Haushaltsausschuss geführt, der mit 41 Mitgliedern der größte ständige Ausschuss des Bundestages ist. Eine verantwortungsvolle Aufgabe: Immerhin beläuft sich der Etat in diesem Jahr auf 283,2 Milliarden Euro.
Doch nicht nur der Haushaltsplan für das jeweils kommende Jahr muss vom Parlament abgesegnet werden. Mit Blick auf das vergangene Haushaltsjahr will der Bundestag auch wissen, ob die bewilligten Gelder sachgemäß ausgegeben wurden. Eine wichtige Rolle bei der Klärung dieser Frage spielt der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA), der bereits in der ersten Wahlperiode als ständiger Unterausschuss des Haushaltsausschusses eingerichtet wurde. Ihm gehören zurzeit 16 Abgeordnete als ordentliche Mitglieder an.
"Als Pendant zum Budgetrecht - also zur Mittelbewilligung - hat das Parlament auch das Recht und die Pflicht, die Staatsausgaben im Hinblick auf ihre Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu kontrollieren", erklärt Bernhard Brinkmann (SPD), der Vorsitzende des RPA. "Auf dieser Grundlage trifft es eine Entscheidung über die Entlastung der Bundesregierung. Diese Entscheidung vorzubereiten, ist die zentrale Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses."
Spannend an der Arbeit des RPA findet Omid Nouripour, der für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dem Gremium sitzt, dass sie nicht auf einzelne Themen beschränkt ist, sondern alle Gebiete der Bundespolitik umfasst. "Der Unterausschuss vereinbart jeweils für einen überschaubaren Zeitraum konkrete Prüfgebiete", erläutert der Abgeordnete dessen Arbeitsweise. "Auf Grundlage von Stellungnahmen des Bundesrechnungshofes und manchmal unterstützenden, oft aber auch widersprechenden Gegendarstellungen der Bundesregierung werden die Themen im Unterausschuss intensiv diskutiert."
Ein Dauerbrenner nicht nur im Haushalts-, sondern auch im Rechnungsprüfungsausschuss ist unter anderem die Frage eines möglichen Umzugs der in Bonn verbliebenen Ministerien nach Berlin. "Wir prüfen, ob die Kosten der zwei Regierungsstandorte finanzpolitisch zu vertreten sind", sagt Gesine Lötzsch, die die Fraktion DIE LINKE. im RPA vertritt. Beschäftigt haben den Unterausschuss immer wieder auch die Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen, die in der letzten Wahlperiode beschlossen wurden, auf die finanzielle Situation von Bund, Ländern und Kommunen.
Mit 13 ordentlichen Mitgliedern etwas kleiner als der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein weiterer Unterausschuss des Haushaltausschusses, der Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union. Seine Bedeutung ist dennoch nicht zu unterschätzen. Denn dieses Gremium, das erstmals im September 1971 eingerichtet wurde, führt die Vorberatungen der Europa-Vorlagen durch, die dem Haushaltsausschuss überwiesen wurden - und deren Zahl nimmt ständig zu.
Dabei achten die Mitglieder des Unterausschusses vor allem darauf, dass die strengen Kriterien für einen sorgsamen Umgang mit den Steuermitteln der Bürger auch bei EU-Ausgaben angelegt werden. "Wir tragen damit dazu bei, dass unsere eigenen Konsolidierungsbemühungen von europäischer Seite nicht konterkariert werden", erklärt Klaus-Peter Willsch (CDU), der Vorsitzende des Gremiums. "Schließlich sind wir als Deutsche bei allen Ausgaben, die die EU tätigt, mit rund 40 Prozent dabei."
Schwerpunktmäßig hat sich der Unterausschuss in diesem Jahr bislang mit den EU-Agenturen sowie der europäischen Entwicklungszusammenarbeit beschäftigt. Außerdem steht immer wieder ein Punkt auf der Tagesordnung, der zwar nicht direkt in den Aufgabenbereich des Unterausschusses gehört, der aber seine Arbeit nicht unwesentlich erleichtern würde: die Durchsetzung des Deutschen als Arbeitssprache in der EU.