Anhörung des Rechtsausschusses zu Initiativen der Regierung und der FDP
Die Regierungsvorlage zielt darauf ab, Verbraucher künftig
besser gegen unerlaubte Telefonwerbung und ihre Folgen zu
schützen. Telefonanrufe zu Werbezwecken sind immer dann
rechtswidrig, wenn ihnen der Verbraucher nicht zugestimmt hat. In
diesem Fall handelt es sich laut Bundesregierung um unerlaubten
Wettbewerb. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann der
Verbraucher aber häufig mangels beweisfähiger Angaben den
Anrufer nicht identifizieren.
Um den entgegenzuwirken, will die Bundesregierung verbieten, dass die Rufnummer bei Werbeanrufen unterdrückt werden darf. Verstöße sollen mit Bußgeld geahndet werden. Ferner will sie den Verbrauchern bei allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht einräumen, wenn über die Widerrufsmöglichkeit nicht informiert wurde.
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, Bußgelder von bis zu 250.000
Euro statt nur bis zu 50.000 Euro anzudrohen, um einen
ausreichenden Abschreckungseffekt zu erzielen. Die Regierung hat
dem nicht zugestimmt, weil sie dies für
unverhältnismäßig hält.
Auch die FDP will gegen Belästigungen am Telefon und untergeschobene Verträge nach unerwünschter Telefonwerbung vorgehen. Die Fraktion will, dass eine einheitliche Vorwahlnummer eingerichtet wird, um Werbeanrufe zu identifizieren, und dass eine Rufnummernanzeige vorgeschrieben wird. Auch tritt sie dafür ein, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeweitet wird, um die Risiken für Käufer zu senken.
Zeit: Mittwoch, 28. Januar 2009, 12.00 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus,
Sitzungssaal 4.300
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als
Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim
Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax:
030/227-36081, E-Mail:
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