Berlin: (hib/MPI) Behinderte Langzeitarbeitslose haben zusätzlich zum Arbeitslosengeld II Anspruch auf Eingliederungshilfe. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/3694) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3457) hin. Im Übrigen sei es Aufgabe der zuständigen Landesministerien, auf gesetzeskonforme Entscheidungen der zuständigen Sozialhilfeträger hinzuwirken, heißt es in der Antwort weiter. Die Linke hatte auf Fälle in Sachsen-Anhalt hingewiesen, in denen Sozialämter behinderten Arbeitslosengeld-II-Empfängern Eingliederungshilfe verweigert hatten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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