Berlin: (hib/VOM) Alleinerziehende weisen
ein mehr als doppelt so hohes Armutsrisiko auf wie Paare mit
Kindern, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/3451) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3185) unter Verweis auf ihren zweiten
Armuts- und Reichtumsbericht. Während das Armutsrisiko bei
Alleinerziehenden 35,4 Prozent betrage, liege es bei Paaren mit
einem Kind bei nur 14,1 Prozent, bei Paaren mit zwei Kindern bei
8,6 Prozent und bei Paaren mit drei und mehr Kindern bei 13,9
Prozent. Die Zahlen sagten aber für sich genommen noch nichts
über die Situation und den materiellen Versorgungsgrad der
Kinder aus, heißt es in der Antwort. Gerade die Leistungen im
Familienausgleich wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und
BAföG reduzierten die relative Einkommensarmut von Familien
deutlich. Bei Alleinerziehenden werde allein durch
Familienleistungen eine Verringerung des Armutsrisikos um 15
Prozentpunkte erreicht. Das Armutsrisiko von Kindern werde dadurch
um neun Prozentpunkte gesenkt. Bei Kindern von Alleinerziehenden
könne man davon ausgehen, so die Regierung, dass in vielen
Fällen das "soziokulturelle Existenzminimum" des Kindes durch
Kindergeld und Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss sowie
gegebenenfalls durch Waisenrenten gedeckt ist. Der Einkommens- und
Verbrauchsstickprobe 2003 zufolge sind 92,8 Prozent der
Alleinerziehenden Frauen und 7,2 Prozent Männer.