Berlin: (hib/VOM) Der rechtliche und
behördliche Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen
interessiert die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (
16/3447). Während Ärzte, Psychologen
und Behandlungseinrichtungen für Traumatisierte und
Folteropfer einen besonders sensiblen und sorgfältigen Umgang
mit traumatisierten Flüchtlingen und einen sicheren
Aufenthaltsstatus für diese einforderten, hegten Behörden
und Ministerien, aber auch Gerichte, oftmals den Verdacht eines
Missbrauchs, wenn eine posttraumatische Belastungsstörung bei
Flüchtligen diagnostiziert werde. Es werde nach Wegen gesucht,
so die Fraktion, wie traumatisierte Menschen, denen eine rechtliche
Anerkennung als Flüchtlinge versagt blieb, leichter
abgeschoben werden können. Die Regierung soll sagen, wie viele
Asylantragsteller seit dem 1. Januar 2000 angegeben haben,
traumatisiert zu sein, wie viele ein ärztliches oder
fachärztliches Attest oder Gutachten vorgelegt haben und in
wie vielen Fällen das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge Gutachten eingeholt hat. Gefragt wird auch, wie
viele Antragsteller aufgrund ihrer Traumatisierung als
Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt worden sind und in
wie vielen Fällen das Bundesamt Abschiebungshindernisse
festgestellt hat.