Berlin: (hib/HIL) Mit der noch für
diese Legislaturperiode geplanten Teilprivatisierung der Deutschen
Bahn AG (DB AG) beschäftigt sich die FDP in einer Kleinen
Anfrage (
16/3895). Die Liberalen wollen Einzelheiten
über die in einem Bahnprivatisierungsgesetz zu
erfüllenden Vorgaben, die in einem vom Bundestag
verabschiedeten Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen
formulierten sind, erfahren. Sie fragen, was die Bundesregierung
unter der in dem Entschließungsantrag erwähnten
Infrastrukturverantwortung des Bundes aus Artikel 87e des
Grundgesetzes versteht. Außerdem wollen die Abgeordneten
wissen, ob eine Alleineigentümerschaft des Bundes an den
Infrastrukturunternehmen dauerhaft festgeschrieben wird und welche
rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten die Bundesregierung
sieht, um der DB AG zu ermöglichen, Schienenverkehr und
Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben und zu
bilanzieren. Weitere Fragen lauten, ob nach Ansicht der
Bundesregierung das von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD)
favorisierte so genannte Eigentumssicherungsmodell mit den Vorgaben
aus dem Entschließungsantrag vereinbar ist und welchen Nutzen
sich die Bundesregierung davon verspricht, dass der Bund
künftig unmittelbarer Eigentümer der
Eisenbahninfrastrukturgesellschaften ist. Außerdem erkundigen
sich die Liberalen nach Einzelheiten bei der Immobilienzuordnung im
DB-Konzern. Nachdem lange über verschiedene
Privatisierungsmodelle für die Deutsche Bahn AG diskutiert
worden war, hatte der Bundestag Ende November dieses Jahres einem
Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt, mit
dem die Bundesregierung aufgefordert wird, noch in dieser
Legislaturperiode ein Bahnprivatisierungsgesetz zu erarbeiten. So
sollen private Investoren an der DB AG beteiligt werden.