Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion
erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (
16/3873) nach der Haltung der Bundesregierung
zur beabsichtigten EU-Regulierung bei den so genannten
Roaming-Gebühren (Gebühren für die Nutzung des
Handys in einem fremden Netz). Wie es heißt, will die
EU-Kommission die Auslands-Roaming-Gebühren senken, weil sie
aus ihrer Sicht zu hoch sind und dadurch die
Wettbewerbsfähigkeit der EU einschränken sowie die
Verbraucher belasten. Geplant sei eine entsprechende Verordnung,
wonach einheitliche Preisobergrenzen für Mobilfunkentgelte bei
Auslandstelefonaten geschaffen werden sollen, um die
Roaming-Gebühren deutlich zu verringern. Die Regierung wird
gefragt, ob sie dieses Vorhaben der Kommission unterstützt.
Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Roaming-Verordnung so
ergänzt werden sollte, dass Konzernen zusätzliche Tarife
wie Flaterate- oder Volumentarife ermöglicht werden, damit
Vieltelefonierer oder Besitzer von Handys mit Internet- und
Fotofunktionen zusätzlich Geld sparen können. Die
Regierung soll sagen, ob sie es für sinnvoll hält, dass
Brüssel die Verordnung vorschlägt, bevor die nationalen
Regulierungsbehörden geprüft haben, ob ein Missbrauch von
Marktmacht vorliegt. Die Liberalen wollen ferner erfahren, ob die
Gefahr besteht, dass die Verordnung einen Präzedenzfall
schafft, der dazu führt, dass vergleichbare Eingriffe auch in
anderen Branchen vorgenommen werden können. Schließlich
soll die Regierung darlegen, welche zusätzlichen
Bürokratiekosten den Unternehmen durch die Roaming-Verordnung
entstehen würden.