Im Bundestag notiert: Verwaltungskosten für die
Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen
Verkehr und Bau/Antwort - 22.12.2006
Berlin: (hib/HIL) Der Bund erstattet den
Ländern keine Verwaltungskosten für die
Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen. In der Antwort der
Bundesregierung (
16/3856) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/3682) heißt es, nach dem Grundgesetz
müsse der Bund die Ausgaben für Bau, Erhaltung und
Betrieb der Bundesfernstraßen tragen, die Länder
müssten die beim Vollzug der Auftragsverwaltung anfallenden
Kosten übernehmen. Dazu zählen nach Aussage der Regierung
auch die Kosten für die Planung der
Bundesfernstraßen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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