Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke will die betriebliche Mitbestimmung in Unternehmen beim Einstieg von Finanzinvestoren stärken. Um die Beschäftigten vor den negativen Folgen einer Übernahme insbesondere durch so genannte Private Equity Fonds zu schützen, sei es notwendig, die Betriebsverfassungsorgane an den Veränderungen zu beteiligen, heißt es in ihrem Gesetzentwurf ( 16/7533). So solle die Übernahme von mindestens 30 Prozent der Anteile eines Unternehmens als Betriebsänderung definiert werden. In diesem Falle müsse der Unternehmer den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichten und die Betriebsänderung mit dem Betriebsrat beraten.
Ferner habe der Unternehmer mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern vor dem Abschluss der Planung einer Betriebsänderung mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu verhandeln. Für den Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften solle eine Zustimmungspflicht eingeführt werden. Damit werde sichergestellt, so Die Linke, dass der Aufsichtsrat seiner Überwachungsaufgabe auch dann gerecht werden kann, wenn kurzfristige Geschäftsinteressen einiger Investoren die wirtschaftliche Substanz eines Unternehmens gefährdeten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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