Berlin: (hib/VOM) Die Gesamtbezüge
der Vorstandsmitglieder von Unternehmen, an denen der Bund
beteiligt ist, sollten das 20-fache Gehalt eines
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten
Lohn- und Gehaltsgruppe nicht übersteigen. Dies fordert die
Linksfraktion in einem Antrag (
16/7743), den der Bundestag heute zur weiteren
Beratung an den Finanzausschuss überweisen wird. Zudem soll
nach dem Willen der Abgeordneten der Betriebsausgabenabzug von
Abfindungen auf eine Million Euro pro Person beschränkt
werden. Die Empfänger sollten diese Abfindungen wie bisher
versteuern müssen, heißt es in dem Antrag. Die so
genannte Reichensteuer, der dreiprozentige Aufschlag auf den
Einkommensteuer-Spitzensatz ab einem zu versteuernden Einkommen von
250.001 Euro (bei Einzelveranlagung), will die Linksfraktion
deutlich aufstocken. Für zu versteuernde Einkommen ab 250.000
Euro sollte der Spitzensteuersatz von 45 auf 50 Prozent, für
zu versteuernde Einkommen ab 500.000 Euro auf 55 Prozent und
für zu versteuernde Einkommen ab einer Million Euro auf 60
Prozent angehoben werden. Für Spitzeneinkommen von mehr als 2
Millionen Euro jährlich verlangt die Fraktion einen Steuersatz
von 65 Prozent. Nach Darstellung der Abgeordneten hat ein
Vorstandsvorsitzender eines DAX-Unternehmens im Jahr 2005
durchschnittlich 3,9 Millionen Euro und damit fast 150 Mal so viel
wie ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer erhalten. Die
Bezüge der Topmanager hätten sich in den vergangenen
Jahren massiv erhöht und von den Löhnen und
Gehältern der Arbeitnehmer abgekoppelt. Während Anfang
der 70er-Jahre ein aktiver Vorstand der Deutschen Bank AG noch etwa
das 3-fache eines Arbeitnehmergehaltes erhalten habe, sei es im
Jahr 2003 bereits das 240-fache gewesen. Die Gesamtbezüge von
Vorstandsmitgliedern sollten daher - wie im Aktiengesetz vorgesehen
- in einem "angemessenen Verhältnis" zu den Aufgaben des
Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen, schreibt
die Linksfraktion.
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Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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