Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will
das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen unter Strafe
stellen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des
Waffenrechts (
16/7717) vor, der am kommenden Freitag in
erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wird. Als
Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Kriegswaffen
und Pumpguns gelten. Da jedoch nur das Führen dieser
Anscheinswaffen verboten wird, bleiben sowohl der Erwerb als auch
der Transport der erworbenen Waffe in einem Behältnis nach
Hause erlaubt. Verboten werden sollen außerdem
Distanz-Elektroimpulsgeräte, die unter der Bezeichnung "Air
Taser" bekannt sind und laut Gesetzesbegründung ein
"spezifisches Gefährdungs- und Missbrauchspotentials"
hätten. Der Entwurf sieht weiter vor, dass ererbte Waffen
zukünftig blockiert werden müssten, wenn der Erbe
über keinen Waffenschein verfügt. In seiner Stellungnahme
kritisiert der Bundesrat die Einschränkung des
Anscheinswaffenbegriffs auf Anscheins-Kriegswaffen und Pumpguns.
Das Verbot solle sich nicht nur auf derartige Waffen beziehen,
sondern auf jede Anscheinswaffe, die mit einer entsprechenden
Originalwaffe zu verwechseln sei. Situationen, in denen die Polizei
die täuschend echt wirkenden Nachbildungen mit echten
Schusswaffen verwechseln könnte, entstünden eher durch
Nachahmungen von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen, wie Pistolen oder
Revolvern. In ihrer Gegenäußerung erklärt die
Bundesregierung, den Vorschlag prüfen zu wollen. Sie gibt
jedoch zu bedenken, dass eine Ausdehnung des Begriffs
Anscheinswaffe auf nahezu alle Waffenimitate weit reichende
Konsequenzen hätte. Der Handel mit zum Spiel bestimmten
Waffenimitaten sei so praktisch kaum noch möglich.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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