Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung, die nach eigener Aussage auf internationaler Ebene seit Jahren konsequent gegen Diskriminierung sexueller Minderheiten eintritt, betrachtet die Yogyakarta-Prinzipien als einen wichtigen Beitrag der Zivilgesellschaft. Dieser sei geeignet, die Debatte zum Thema Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität zu versachlichen, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/7658) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/7454) mit. Die "Yogyakarta-Prinzipien zur Anwendung internationaler Menschenrechtsnormen und -standards in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität" sind laut Regierung das Ergebnis eines von mehreren im Bereich der Menschenrechte tätigen nichtstaatlichen Organisationen getragenen Projekts mit dem Ziel, die Anwendbarkeit bestehenden Völkerrechts auf Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität dazulegen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf