Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will trotz der im Jahr 2008 sinkenden Sozialversicherungsbeiträge die Sozialversicherungspauschale von 21 Prozent nicht senken. Der Zweck der Pauschalierung, die Verwaltungsvereinfachung, würde bei einer Anpassung der Pauschale an jede Veränderung der Beitragsbelastung der Arbeitnehmer verfehlt, heißt es dazu in der Antwort ( 16/7694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7602). Laut Bundesregierung liegt der Arbeitgeberanteil am Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung zurzeit bei 19,41 Prozent. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Gesamtbeitrag betrage 20,37 Prozent.
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes I (Alg I) wird das Bruttobemessungsentgelt unter anderem um die Sozialversicherungspauschale vermindert. Die Sozialversicherungspauschale wirkt sich den Angaben zufolge nicht nur auf Alg-I-Bezieher, sondern auch auf Personen in Altersteilzeit, auf die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, die Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose, das Kurzarbeitergeld und den Gründungszuschuss aus.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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