Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion hat den Vorschlag der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für eine Risikoabschirmung des Münchner Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate Gruppe (HRE) als "am besten für unser Land" bezeichnet. In der Sitzung des Haushaltsausschusses am Dienstagabend verglich die Fraktion die geplante Rechtskonstruktion, die Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Bundesbankpräsident Professor Axel Weber vorstellten, mit Rettungsversuchen in den USA (700-Milliarden-Dollar-Paket), in Großbritannien (Verstaatlichung) und in den Benelux-Ländern (Direkthilfen aus dem Haushalt). Zwar seien noch rechtliche Klippen zu überwinden, so die Fraktion, doch sei zu hoffen, dass das Vertrauen in den Geldmarkt am Ende dieser Woche größer sei als zu Wochenbeginn. Von SPD-Seite wurde die bisherige Zusage der Privatbanken, bis maximal 8,5 Milliarden Euro für Verluste der HRE zu bürgen, als unzureichend bezeichnet. Zwar stütze man "im Kern" die Sicherungsmaßnahme, ein "stärkeres Engagement" der Banken werde jedoch für möglich gehalten. Im Übrigen begrüßte die SPD, dass der Bund an der geplanten Zweckgesellschaft nicht beteiligt ist.
Dieses von Kreditinstituten aus dem Privatbanken-, Genossenschafts- und Sparkassensektor getragene Bankenkonsortium soll mit einer Banklizenz ausgestattet sein und der in Liquiditätsschwierigkeiten geratenen HRE einen Kredit von 35 Milliarden Euro gewähren, der die Zahlungsfähigkeit dieser Gruppe bis weit in das Jahr 2009 hinein sichert. Das Bankenkonsortium übernimmt den Plänen zufolge damit die Anschlussfinanzierung eines vorläufigen Kredits der Finanzindustrie in Höhe von bis zu 15 Milliarden Euro, der die kurzfristige Liquidität der Gruppe gewährleisten soll. Dieser Kredit wird auf der Basis nicht notenbankfähiger Sicherheiten wie Kredite und Wertpapiere gewährt, die einen Nominalwert von gut 42 Milliarden Euro aufweisen und unter
heutigen Marktverhältnissen einen Beleihungswert von 15 Milliarden Euro haben. Darüber hinaus sollen die Aktien der vier Bank-Töchter der HRE Holding als Sicherheit an die Kreditgeber abgegeben werden. Mögliche Verluste dieser Zweckgesellschaft sollen bis zur Höhe von 14,2 Milliarden Euro im Verhältnis 60:40 zwischen dem Finanzsektor und dem Bund aufgeteilt werden, wobei die Belastung der Banken auf maximal 8,5 Milliarden Euro begrenzt wird. Damit wäre der Staat an einem Verlust von 14,2 Milliarden Euro mit 5,7 Milliarden Euro beteiligt, darüber hinausgehende Verluste bis maximal 26,5 Milliarden Euro träfen den Staat hingegen allein.
Nach den Worten von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ist das Ziel dieser Konstruktion, dass es zu einer "geordneten, marktschonenden Verwertung" der HRE und ihrer Tochterbanken kommt. Alle Aktiva der Gruppe würden auf die Zweckgesellschaft übertragen, der Aufsichtsrat werde seiner Funktion entledigt, das Management werde keinen bestimmenden Einfluss mehr haben. Die Konstruktion diene dazu, so der Minister, Verluste zu vermeiden. Die Depfa-Bank, eine der HRE-Töchter, sei zweitgrößter Emittent von Pfandbriefen, die große Bedeutung für die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland hätten. Die Bürgschaftskonstruktion sei erforderlich gewesen, weil die Banken sonst nicht bereit gewesen wären, der HRE 15 Milliarden Euro an Liquidität bereitzustellen. Bundesbankpräsident Weber ergänzte, die Gruppe erhalte einen Notfallkredit von 15 Milliarden Euro, das Bankenkonsortium einen Notenbankkredit von 20 Milliarden Euro, der an die HRE durchgereicht werde, zusammen also 35 Milliarden Euro. Dafür müsse die HRE bei der Notenbank ihre "Assets" von 42 Milliarden Euro hinterlegen. Aus Sicht von Bundesbankpräsident Weber gibt es zu dieser Lösung "keine Alternative". Man müsse sie "mit Unbehagen" akzeptieren.
Bündnis 90/Die Grünen teilten dieses Unbehagen. Wenn man sich mit einem so hohen Risiko engagiere, müsse die Interessenlage des Bundes gewahrt bleiben. Die Linksfraktion beklagte, dass der Bericht der Bundesbank und der BaFin sehr allgemein gehalten sei. Die FDP brachte die Situation bei Investmentfonds und Geldmarktfonds ins Spiel und fragte nach der künftigen Rolle der Länder. Steinbrück unterstrich, dass der Bund in einer reinen Garantieposition sei. Wenn die marktschonende, geordnete Verwertung des HRE-Vermögens zu Erlösen von 35 Milliarden Euro führe, trete der Bürgschaftsfall nicht ein. Einen im Ausschuss eingebrachten Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, im Umgang mit der Krise der HRE eine Reihe von Vorgaben umzusetzen, beispielsweise Managergehälter, Provisionen und Boni zu "deckeln", lehnte der Ausschuss bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion ab. Für den Entschließungsantrag der Linksfraktion ( 16/10308) zur Regierungserklärung von Minister Steinbrück am 25. September im Bundestag stimmten nur die Antragsteller. Darin hatten die Abgeordneten ein Maßnahmenpaket gegen die Auswirkungen der Finanzkrise gefordert.
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