Berlin: (hib/VOM) Mit ihrem Entwurf eines dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft ( 16/10490) will die Bundesregierung Unternehmen im kommenden Jahr um Bürokratiekosten in Höhe von mindestens 97 Millionen Euro entlasten. Die Streichung oder Vereinfachung von Rechtsvorschriften in 23 Fällen soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen.
Vorgesehen ist unter anderem, die Handwerkszählung dadurch zu vereinfachen, dass die Behörden künftig auf in der Verwaltung vorhandene Daten zurückgreifen. Bei rund 460.000 selbstständigen Handwerksunternehmen, einer Bearbeitungszeit von 95 Minuten je Unternehmen und einem aktuellen Lohnsatz von 33,19 Euro je Stunde ergäbe sich für 2009 eine Entlastung um rund 24,17 Millionen Euro, rechnet die Regierung vor. Die Entlastung für die Verwaltung in diesem Fall gibt die Regierung mit maximal gut 8,5 Millionen Euro an.
Ebenso soll künftig erst ab einem Einkommen von 5.000 Euro eine steuerliche Veranlagung zur Körperschaftsteuer erforderlich werden. Bisher liegt dieser Betrag bei 3.835 Euro. Aus Sicht der Regierung profitieren davon vor allem Vereine und Stiftungen. Für Genossenschaften will sie den entsprechenden Freibetrag von 13.498 Euro auf 15.000 Euro anheben. Reisegewerbetreibende wie Schausteller auf Volksfesten oder Jahrmärkten müssen nach dem Willen der Regierung künftig kein Umsatzsatzsteuerheft mehr führen. Dies soll auch für Unternehmer gelten, die zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen, aber nicht gewerblich niedergelassen sind.
Erleichterungen soll es auch bei der Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt geben. So will die Regierung eine zweite Schwelle von 5 Millionen Euro beim Inlandsumsatz einführen, ab der das Bundeskartellamt informiert werden muss. Zur Begründung schreibt die Regierung, die Zahl der Fusionsanmeldungen habe im Schnitt der letzten zehn Jahre 1.667 betragen. Hätte es damals schon die jetzt geplante Umsatzschwelle gegeben, so hätten nach Schätzungen annähernd ein Drittel der Zusammenschlüsse nicht angemeldet werden müssen. Auch von dieser Regelung profitieren nach Auffassung der Regierung kleine und mittelständische Unternehmen.
Darüber hinaus soll für Automatenaufsteller die Informationspflicht aufgehoben werden, jeweils die Aufstellung des ersten Automaten in einem Bezirk zu melden. Nun sollen sie nur noch im Bezirk ihrer Hauptniederlassung eine Meldung abgeben müssen. Vorgesehen ist ferner, die Pflicht zur Namensangabe an Ladengeschäften und auf Geschäftsbriefen aufzuheben. Auch sollen Finanzvermittler keine Erlaubnis für die Anlageberatung mehr beantragen müssen. Wird die Erlaubnis für die Vermittlung erteilt, soll sie die Anlageberatung mit umfassen. Weitere Entlastungen betreffen die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung, was den betroffenen Unternehmen in schätzungsweise 100.000 Einzelfällen bürokratischen Aufwand ersparen soll.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme fünf Änderungsvorschläge unterbreitet, von denen die Regierung in ihrer Gegenäußerung drei ablehnt. Unter anderem hatte der Bundesrat empfohlen, dass auf die Pflicht zur Namensangabe am Laden und im Schriftverkehr nicht verzichtet werden sollte. Dies würde dazu führen, dass es für Behörden einen großen Aufwand bedeute, den richtigen Namen und die richtige Anschrift herauszufinden, wenn Phantasiebezeichnungen oder lediglich Postfachangaben verwendet würden. Die Regierung weist jedoch darauf hin, dass die Verpflichtung zur Namensangabe von der Wirtschaft als hohe Belastung betrachtet werde und daher abgeschafft werden sollte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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