Berlin: (hib/HLE) Der Gewährleistungsanspruch des Staates für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Bahnanlagen des Bundes durch die Bundespolizei steht nicht zur Disposition. Dies versichert die Regierung in ihrer Antwort ( 16/10471) auf eine Kleine Anfrage ( 16/10274) der Linksfraktion. Die Abgeordneten hatten wissen wollen, ob hoheitliche polizeiliche Aufgaben im Bahnbereich auf private Sicherheitsdienste übertragen werden sollen. Die Regierung weist darauf hin, dass die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, zu übertragen sei. Wie die Regierung weiter mitteilt, existiert zwischen Bundesinnenministerium und Deutscher Bahn seit 2000 eine Sicherheitspartnerschaft, um die Sicherheit von Reisenden und Benutzern der Bahnanlagen noch weiter zu erhöhen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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