Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will den Zugang zu digitalen Geodaten vereinfachen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/10530) zum Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) sieht vor, dass in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürgern, die öffentlichen Verwaltung sowie die Wirtschaft via Internet Zugriff auf Geodaten und Metadaten zu deutschen und europäischen Umweltthemen erhalten sollen. Mit dem Gesetz wird eine Richtlinie (2007/2/EG) des Europäischen Parlaments umgesetzt, mit der eine EU-weite Geodateninfrastruktur (INSPIRE-Richtlinie) geschaffen wird. Geodaten werden unter anderem bei der Umweltüberwachung, bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen sowie für die Planung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen benötigt. Sie sind jedoch auch Grundlage für Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich der Not- und Rettungsdienste, im Flug- und Straßenverkehr und werden für Navigationssysteme benötigt.
Das neue Gesetz unterstützt die von Bund, Ländern und Kommunen unternommenen Aktivitäten zum Aufbau der Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE). Um die Geodaten zwischen den einzelnen Nutzern anwendbar und austauschbar zu machen, definiert die INSPIRE-Richtlinie konkrete Instrumente. Dabei sollen unter anderem anhand so genannter Geodatendienste, räumliche Daten im Internet gesucht und dargestellt werden können. Das Geoportal Bund (www.geoportal.bund.de) bietet die Möglichkeit, diese Geodaten herunterzuladen und weiterzuverwenden. Der Bundesrat hat im Gegensatz zur Bundesregierung in seiner Stellungnahme erklärt, dass bei der Verordnung eine Zustimmung des Bundesrates erfolgen soll.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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