Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/10590) auf, die Gründung einer unabhängigen Netzgesellschaft vorzubereiten, die von der Stromerzeugungswirtschaft unabhängig ist und an der die öffentliche Hand die Mehrheit hält. Darüber hinaus müsse die Regierung einen Masterplan "Netzintegration erneuerbarer Energien" für den Zeitraum bis 2020 erarbeiten lassen, der die Spannungsebene bis 150 Kilovolt einbezieht. Ziel sei es, Investitionen in die technische Optimierung und den grenzüberschreitenden Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.
Zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten seien auf EU-Ebene neue Kuppelstellen zu bauen, mit denen künftig Strom aus erneuerbaren Energien grenzüberschreitend ausgetauscht werden kann. Dabei müssten die Netzbetreiber die erforderlichen Investitionen übernehmen, so die Fraktion. Priorität vor anderen Projekten solle dabei der Bau neuer Leitungen haben. Damit diese neuen Leitungen von der Bevölkerung besser akzeptiert werden, schlägt die Fraktion vor, das Energieleitungsausbaugesetz so zu überarbeiten, dass Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von mehr als 150 Kilovolt unterirdisch verlegt werden müssen, wenn sie in einem Abstand von weniger als 600 Metern zu Wohngebäuden innerhalb eines Bebauungsplans oder weniger als 300 Meter zu Wohngebäuden im Außenbereich verlaufen. Auch bei einem Abstand von bis zu 300 Metern von einem Schutzgebiet oder von geschützten Bau- und Kulturdenkmalen sollte nach Meinung der Abgeordneten unterirdisch verlegt werden.
Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von bis zu 150 Kilovolt sollten dagegen grundsätzlich unter die Erde kommen, wenn keine zwingenden Gründe dagegen sprechen. Die Beteiligungsrechte betroffener Anwohner am Planungsverfahren will die Fraktion ebenso wenig einschränken wie die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bevölkerung durch die vorgesehene erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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