Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll einen mit 3 Milliarden Euro ausgestatteten Energiesparfonds einrichten, fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/10585). Daraus sollen Programme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Stadtteilen mit einem hohen Anteil einkommensschwacher Haushalte sowie Programme für den Austausch teurer und umweltschädlicher Stromheizungen finanziert werden. Auch Programme zur Optimierung von Heizungsanlagen sowie zur Installation hocheffizienter Wärmepumpen sollen aus dem Fonds gespeist werden.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Energiewirtschaft zu verpflichten, eigene Mittel für die Ausstattung des Energiesparfonds bereitzustellen und so die "ungerechtfertigten Gewinne aus der Einpreisung gratis zugeteilter Kohlendioxid-Zertifikate" abzuschöpfen. Die Fraktion empfiehlt, für alle Haushalte einen jährlichen Energiespar-Bonus in Höhe von 50 Euro pro Person einzuführen, der für Produkte und Dienstleistungen eingelöst werden kann, die zur Energieeinsparung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Genannt werden effiziente Geräte, energiesparende Handwerksleistungen, Energieberatungen oder Spritsparkurse. Auf EU-Ebene müsse sich die Regierung dafür stark machen, dass die verbrauchsärmsten Modelle einer Produktklasse den Standard setzen, den drei Jahre später alle Produkte dieser Klasse erfüllen müssen. Ebenso soll die Regierung den Wärmeverbrauch von Gebäuden reglementieren und Anreize zur Investition in die energetische Sanierung schaffen, indem Mindeststandards für den Heizenergieverbrauch und den Anteil erneuerbar erzeugter Wärme im Gebäudebestand gesetzlich festgelegt werden. Diese Standards sollten nach einer Übergangsphase für alle Gebäude gelten.
Bei den Leistungen für einkommensschwache Haushalte wollen die Abgeordneten die Energiepreise stärker berücksichtigt sehen. So wird vorgeschlagen, das Arbeitslosengeld II auf 420 Euro monatlich aufzustocken, den Leistungsbeziehern einen Anspruch auf kostenlose Energieberatung einzuräumen und das völlige Absperren von Privathaushalten von der Gas- und Stromversorgung gesetzlich einzuschränken, sodass eine Minimalversorgung gesichert bleibe. Schließlich rät die Fraktion dazu, mit den Bundesländern und Kommunen ein Konzept zur flächendeckenden Einführung von Sozialtickets im öffentlichen Personenverkehr zu erarbeiten.
Zur Begründung heißt es, die Energiekosten überforderten die finanziellen Möglichkeiten einer wachsenden Zahl einkommensschwacher Haushalte und belasteten die Kommunen, die überwiegend die steigenden Heizkostenrechnungen von Hartz-IV-Haushalten bezahlten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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