Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat der vom Bundesrat geforderten Verschärfung des Datenschutzes grundsätzlich zugestimmt und die Vorlage eines Gesetzentwurfs angekündigt. Dies geht aus der Gegenäußerung ( 16/10581) der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrates zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ( 16/10529) hervor. Darin schreibt die Bundesregierung, die jüngst bekannt gewordenen Vorkommnisse beim geschäftsmäßigen Handel mit personenbezogenen Daten im nichtöffentlichen Bereich gäben Anlass zur Besorgnis. In einer Besprechung zwischen Bundesregierung und Ländern am 8. September 2008 seien bereits Eckpunkte für Rechtsänderungen vereinbart worden. So solle das so genannte Listenprivileg, das eine grundsätzliche Erlaubnis zur Weitergabe bestimmter personenbezogener Daten zu Werbezwecken und zur Markt- und Meinungsforschung enthält, abgeschafft werden. Die Bußgeldtatbestände sollen erweitert und die Möglichkeit, unrechtmäßige Gewinne abzuschöpfen, geprüft werden. "Auch mit Blick auf die bekannt gewordenen Datenschutzprobleme in der Telekommunikationsbranche soll ein Datenschutzauditgesetz vorgelegt werden", teilt die Regierung weiter mit.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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