Berlin: (hib/HLE) Ein "Verkauf von Daten" durch Meldebehörden findet in Deutschland nicht statt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10523) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/10523). Danach handelt es sich bei der Erteilung von Melderegisterauskünften um "gebührenpflichtige Amtshandlungen". Die Regierung weist darauf hin, dass das Meldewesen nicht nur dem Zweck diene, den Informationsbedarf von öffentlichen Stellen zu befriedigen, sondern außerdem dem Informationsbedürfnis des privaten Bereichs Rechnung tragen müsse. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (6 C 5/05, NJW 2006, 3367) beruhe die Regelung zu einfachen Melderegisterauskünften auf dem Grundgedanken, dass sich der Einzelne nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen könne. Er müsse vielmehr erreichbar bleiben und es hinnehmen, dass andere auch mit staatlicher Hilfe zu ihm Kontakt aufnehmen.
Allerdings will die Regierung prüfen, ob die Rechtsposition des Bürgers gestärkt werden müsse, da es bei den jüngsten Vorkommnissen beim geschäftsmäßigen Handel mit Daten auch um aus Melderegistern stammende Daten gegangen sei. Die Schutzrechte der Betroffenen könnten dabei nach Art und Umfang der Auskunft sowie dem Verwendungszweck gestaffelt werden. die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie weiter an der Absicht festhält, den Entwurf eines Bundesmeldegesetzes vorzulegen und das Meldewesen "in eine neue zukunftsfähige Struktur" zu überführen. 90 Prozent aller Melderegisterauskünfte haben nach Angaben der Bundesregierung einen gewerblichen Hintergrund.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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