Berlin: (hib/CHE) Die Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2009 soll zur gleichen Zeit auch für Hartz-IV-Empfänger wirksam werden. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/10616). Nach der bisher geltenden Regelung würde die geplante Anhebung um 10 Euro für das erste und zweite beziehungsweise um 16 Euro für jedes weitere Kind an all denen vorbeigehen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII erhalten, so die Begründung. Damit würden ausgerechnet die Ärmsten der Armen und deren Kinder nicht von den Leistungen profitieren, heißt es weiter. Um die Kindergelderhörung kurzfristig auch ihnen zugute- kommen zu lassen, müsse der Betrag der Kindergelderhöhung von der Einkommensanrechnung
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII ausgenommen werden. Dies solle solange gelten bis der Regelsatz für Kinder dem existenznotwendigen Bedarf von Kindern angepasst werde, verlangt die Linke. Eine Neufestsetzung der Regelsätze für Kinder müsse deshalb "schnellstmöglich" erfolgen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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