Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung verteidigt den Schuldenerlass in Höhe von 1,4 Milliarden Euro für das zentralafrikanische Land Kamerun. Das Land habe sowohl die makroökonomischen Reformprogramme des Internationalen Währungsfonds (IWF) realisiert als auch die Armutsbekämpfungsstrategien (Poverty Stratey Paper - PSRP) umgesetzt und erarbeitet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/10539) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/10374). Insgesamt seien die Reformen gemäß der 1999 multilateral vereinbarten "erweiterten Entschuldungsinitiative HIPC (Heavily Indebted Poor Countries)" zufriedenstellend verlaufen. Die Einhaltung der für die Entschuldung notwendigen Bedingungen sei durch verschiedene Berichte unter anderem von IWF, Weltbank und der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) überprüft worden.
Im April 2003, so schreibt die Bundesregierung weiter, habe Kamerun insgesamt zehn von elf vereinbarten Kriterien für die Erreichung des so genannten Vollendungspunktes erfüllt. Daraufhin sei ein Teilerlass von 620 Millionen Euro erfolgt. Weitere 810 Millionen Euro seien im Dezember 2007 erlassen worden, nachdem Kamerun den Vollendungspunkt vollständig erreicht hatte.
Nach einer Schätzung des IWF werde Kamerun im Jahr 2009 rund 332 Millionen Euro für die Armutsbekämpfung ausgeben. Konkret würden diese Mittel für die ländliche Energieversorgung, den Brunnenbau, die Förderung des Bananenanbaus sowie Kaffeeplantagen aufgewendet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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