Berlin: (hib/AS) Die Grünen wollen das Genehmigungsrecht für Kohlekraftwerke drastisch verschärfen. In einem Antrag ( 16/10617) fordern sie den sogenannten elektrischen Mindestwirkungsgrad auf 58 Prozent festzulegen, um "so den Neubau von Kohlekraftwerken zu verhindern". Dieser Wirkungsgrad stelle sicher, dass nur noch moderne Gas- und Dampf-Kraftwerke mit einem CO2-Ausstoß von 365 Gramm je Kilowattstunde Strom gebaut werden könnten. Da der CO2-Ausstoß von Braun- und Steinkohlekraftwerken maximal 43 beziehungsweise 46 Prozent betrage, wären diese Kraftwerkstypen nicht mehr genehmigungsfähig, begründen die Grünen ihren Antrag. Damit sollen weitere Emissionen im Kraftwerkssektor eingespart werden, denn es reiche nicht aus, "allein auf den bestehenden Emissionshandel zu setzen".
Hinsichtlich der CO2-Abscheidung und -Lagerung (Carbon Capture and Storage, CCS) sei es bislang noch "völlig offen", ob sich diese Technik als praktikabel, wirtschaftlich, umweltverträglich und sicher herausstellen werde. Sollte dies eines Tages der Fall sein, würde sich die Kohlefrage neu stellen. Bis dahin müsse aber ein Moratorium für neue Kohlekraftwerke durchgesetzt werden. Zudem fordern die Grünen in ihrem Antrag, dass bei den derzeitigen Verhandlungen der Europäischen Emissionsrichtlinie seitens der Bundesregierung darauf hingewirkt werde, weitergehende nationale Regelungen zur Minderung des C02-Ausstoßes zu ermöglichen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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