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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Finanzielle Förderung
Gültig ab: 17.09.2008 10:19
Autor: Nils Grobmeier
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Finanzielle Förderung

Die Kinder der Titelgeschichte auf der Dachterrasse des Reichstagsgebäudes
Die Kinder der Titelgeschichte auf der Dachterrasse des Reichstagsgebäudes
© DBT/Werner Schüring

Unterschiede von Kind zu Kind

Dem Kindergeld kommt innerhalb der Familienförderung eine herausragende Bedeutung zu. Mit rund 34 Milliarden Euro jährlich ist es die mit Abstand wichtigste Familienleistung. Für kommendes Jahr plant die Bundesregierung, das Kindergeld für die ersten beiden Kinder von derzeit 154 auf 164 Euro anzuheben. Für das dritte Kind steigt der Satz von 154 auf 170 und für jedes weitere Kind von 179 auf 195 Euro. Gleichzeitig steigt auch der Freibetrag für jedes Kind von derzeit 5.808 auf 6.000 Euro im Jahr.

Innerhalb der Koalition ist das gut zwei Milliarden Euro teure Familienentlastungspaket umstritten. Für die Kindergelderhöhung hatte sich die Union stark gemacht, während die SPD zunächst Sachleistungen den Vorzug gab. Am Gesamtpaket stört viele Sozialdemokraten zudem, dass der geldwerte Vorteil der Freibeträge für die Bezieher höherer Einkommen größer ist als der Kindergeldbetrag. Jedes Kind müsse dem Staat gleich viel wert sein, fordert Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD).

In der Tat hängt die staatliche Fürsorge vom Geldbeutel der Eltern ab. Denn je nach Einkommen profitieren die Familien vom Freibetrag, dem Kindergeld oder dem Hartz- IV-Regelsatz für Kinder. Das meiste Geld bekommen die Bedürftigen. Hartz-IV-Empfänger erhalten für ein Kind bis zum Alter von 13 Jahren 211 Euro im Monat. Danach steigt der Satz auf 281 Euro und liegt damit deutlich über dem Kindergeldbetrag, den diejenigen Eltern erhalten, die selbst für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen.

Das Kindergeld kommt der breiten Masse der Familien in der Mitte der Gesellschaft zugute. Für Eltern, die über ein Jahreseinkommen von mindestens 62.800 Euro verfügen, ist es hingegen lukrativer, statt der Geldleistung den Steuerfreibetrag zu wählen. Unter dem Strich ergibt sich dann eine Steuerersparnis von maximal 203 Euro monatlich. Der Kölner Steuerrechtler Professor Joachim Lang weist jedoch darauf hin, dass der Kinderfreibetrag im Gegensatz zum Kindergeld „keine Familienförderung darstellt”. Vielmehr werde mit dem Freibetrag nur sichergestellt, dass das Existenzminimum eines Kindes – ebenso wie das jedes Erwachsenen – nicht besteuert wird. Dies verlangt die Verfassung. In dieser Sicht sind die Kinder aus wohlhabendem Hause somit die einzigen, die keine finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Und auch das Kindergeld ist nur zu einem Drittel eine Sozialleistung. Zwei Drittel ergeben sich aus der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums.

Entgegen der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung wertet die SPD den Steuerfreibetrag als staatliche Familienförderung und fordert eine grundlegende Reform. Finanzminister Steinbrück plädiert für einen „Kindergrundfreibetrag”. Während die Steuerersparnis heute vom Haushaltseinkommen abhängt, wäre beim Grundfreibetrag die Ersparnis für alle Eltern stets gleich und entspräche der Höhe des Kindergeldes. Für den FDP-Finanzexperten Karl- Ludwig Thiele wäre eine solche Reform nichts anderes als „eine Steuererhöhung zu Lasten der Familien”. Denn Eltern mit höheren Ein- kommen müssten dann mehr Steuern als bisher zahlen.  

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Erschienen am 19. November 2008


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