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Grundlage für optimales Arbeiten

Mitarbeiter und Büro: notwendig für effektive Abgeordnetenarbeit.
Mitarbeiter und Büro: notwendig für effektive Abgeordnetenarbeit.
© DBT/studio kohlmeier

Die Amtsausstattung

Abgeordnete müssen optimal arbeiten können, gleichzeitig dicht an der Gesetzesmaterie und nah bei den Menschen sein. Doch das kostet Geld. Mehr als die Abgeordneten verdienen. Sie können keine Werbungskosten geltend machen. Dafür gibt es eine Reihe anderer Geld- und Sachleistungen.

In Berlin bekommen die Abgeordneten, wie jeder Arbeitnehmer in seinem Betrieb, einen Arbeitsplatz gestellt. Das Büro wird ihnen für die Zeit ihrer Mitgliedschaft im Bundestag „eingerichtet” überlassen, also einschließlich Kommunikationsgeräten, Tischen, Stühlen und Regalen. Jeder Abgeordnete hat ein eigenes Büro von rund 54 Quadratmetern, in dem er zusammen mit seinen Mitarbeitern seine politischen Projekte am Parlamentssitz verfolgt. In Berlin kann er für Dienstgeschäfte die Autos der Fahrbereitschaft des Bundestages nutzen. Auch die Bahn und den Flieger kann er nehmen, um zügig zwischen Bundestag und Wahlkreis wechseln beziehungsweise andere Aufgaben seines Mandates an verschiedenen Orten erfüllen zu können.

Hinzu kommt ein Höchstbetrag von 13.660 Euro monatlich, in dessen Rahmen er Arbeitsverträge mit Mitarbeitern zur Unterstützung seiner parlamentarischen Arbeit in Berlin oder seinem Wahlkreis abschließen kann. Das Geld wird gegen Nachweis von der Bundestagsverwaltung unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt. Der Abgeordnete ist frei in der Entscheidung, ob und wie er diese Summe auf wenige besser bezahlte Fachleute oder mehr Teilzeitkräfte und Aushilfen aufteilt. Nicht gestattet ist allerdings: Arbeitnehmer aus der eigenen Verwandtschaft einzustellen oder nicht genutzte Anteile aus der Mitarbeiterpauschale auf andere Abgeordnete zu übertragen oder sich auszahlen zu lassen. Die Mitarbeiter bekommen spezielle Zeitverträge, die an die Mitgliedschaft ihres jeweiligen Chefs im Bundestag geknüpft sind. Nach Neuwahlen oder nach vorzeitigem Ausscheiden eines Abgeordneten müssen sie sich neue Beschäftigungen suchen.

Für alles Übrige gibt es die Kostenpauschale von derzeit 3.782 Euro im Monat. Sie soll insbesondere die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros, Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Parlamentssitz in Berlin, nicht erstattungsfähige Fahrt- und Reisekosten in Ausübung des Mandats, Repräsentations- und Wahlkreisbetreuungskosten, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr abdecken. Die Kostenpauschale wird zu Beginn jeden Jahres an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Sie geht in ihrer Höhe von einem angemessenen, realistischen Gesamtaufwand aus, ohne den Abgeordneten einzelne Vorgaben für ihre Mandatsausübung zu machen. Auch soll sie verhindern, dass Abgeordnete mit Bergen von Quittungen hantieren und zur Erstattung eine riesige Bürokratie aufbauen müssen. Und außerdem: Könnten die Abgeordneten wie Arbeitnehmer Werbungskosten geltend machen, würden diejenigen mit hohem Aufwand gleichheitswidrig „belohnt”, der Steuerzahler dadurch eher höher belastet.

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Text: Gregor Mayntz
Aktualisiert am 7. Juli 2008


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