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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Gültig ab: 11.03.2010 14:58
Autor: S. Deutsch
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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Der Bundestag in Europa

Wenn es um die Europapolitik geht, dann ist der Europaausschuss das Herzstück der Mitwirkung und Kontrolle durch den Bundestag. Dazu hat das Parlament dieses in der Verfassung verankerte Gremium mit besonderen Rechten ausgestattet. Es kann in bestimmten Fragen durch sogenannte plenarersetzende Beschlüsse stellvertretend für das gesamte Plenum gegenüber der Bundesregierung aktiv werden. Wie ernst es der Ausschuss mit Europa nimmt, zeigt eine weitere Besonderheit: Auch 16 Mitglieder des Europäischen Parlamentes wirken mit.

Europa
Europa
© Corbis

Die Zuständigkeiten des Europaausschusses sind breit gefächert. Er befasst sich grundsätzlich mit allem, was in Europa wichtig ist oder was im Bundestag mit Europa zu tun hat. Deshalb hat er mit der Stärkung parlamentarischer Mitspracherechte in EU-Angelegenheiten durch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon und die dazu ergangenen Begleitgesetze erheblich an Bedeutung gewonnen. Als Querschnittsausschuss ist er zuständig für Grundsatzfragen der Europäischen Union, die Integration innerhalb Europas, die Erweiterungsverhandlungen und die Reform der Institutionen. Die Agenda wird dabei in hohem Maße von der Regie der jeweiligen Ratspräsidentschaft bestimmt, die im halbjährlichen Turnus wechselt.

In dieser Wahlperiode werden die Antworten Europas auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise zu den herausragenden Aufgaben gehören. Programme gegen drohende Arbeitslosigkeit, Investitionen zur Stimulierung der Wirtschaft, Kontrolle der Finanzmärkte - all dies hat mehr Aussicht auf Erfolg, wenn es über die nationalen Grenzen hinweg abgestimmt wird. Dies ist wichtig, weil die Folgen der Finanzkrise eine ganze Reihe von Ländern bedrohen, die letztlich über die Instabilität des Euro die Stabilität aller EU-Länder berühren können.

Ein bürgernahes und wenig bürokratisches Europa gehört seit Langem zu den Anliegen des Europaausschusses. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 wurde die Möglichkeit für nationale Parlamente, selbst ins Geschehen einzugreifen, gestärkt. Dabei lassen sich einige Mechanismen nur im Verbund mit anderen nationalen Parlamenten auslösen. Da zahlt es sich aus, dass der Europaausschuss des Bundestages seit langem intensive Beziehungen zu den Europaausschüssen anderer nationaler Parlamente pflegt, die Parlamentarier sich gegenseitig über Entwicklungen auf dem Laufenden halten und im Falle eines Falles ein Griff zum Telefon reicht, um Verständigungen in Gang zu bringen.

Gunther Krichbaum
„Fast alle Vorhaben und Entwicklungen mit europapolitischen Bezügen schlagen bei uns auf. Das ist arbeitsintensiv, aber faszinierend. Vor allem, weil der Lissabon- Vertrag den nationalen Parlamenten jetzt noch mehr Rechte gibt - aber auch mehr Mitverantwortung.”
Gunther Krichbaum (CDU/CSU)
Ausschussvorsitzender: Gunther Krichbaum, CDU.
Der Ausschuss hat 35 Mitglieder (+ 16 mitwirkungsberechtigte Europaabgeordnete), CDU/ CSU: 14, SPD: 8, FDP: 5, Die Linke: 4, Bündnis 90/Die Grünen: 4.
E-Mail: europaausschuss@bundestag.de

 

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Text: Gregor Mayntz 
Erschienen am 25. März 2010


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