Finanzausschuss - Schreiben des Vorsitzenden zu
EU-Vorlagen
Soweit der Finanzausschuss von einer
Beschlussempfehlung an das Plenum zwar absieht, jedoch zu einer
EU-Vorlage die Bundesregierung wissen lassen möchte, wie die
Haltung des Ausschusses ist, wendet sich der Vorsitzende an den
Bundesminister der Finanzen. Regelmäßig teilt dann der
Vorsitzende die Meinungsbildung des Ausschusses mit, ohne dass die
Bundesregierung bei ihren Verhandlungen auf EU-Ebene hieran so
dezidiert gebunden ist, wie dies etwa bei einem förmlichen
Beschluss des Deutschen Bundestages der Fall wäre.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a07/Europapolitische_Aktivit__ten/Vors_Schreiben/index.html
Stand: 16.05.2007