Eduard Oswald, Vorsitzender
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Grusswort des Vorsitzenden
"Die Bürger, die letzlich die Steuereinahmen des
Staates aufzubringen haben, empfinden das deutsche Steuerrecht als
zu kompliziert und undurchschaubar. In Deutschland ansässige
Unternehmen weisen uns auf bessere steuerliche Rahmenbedingungen im
Ausland hin. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages muss
diese Bedenken ernst nehmen und bei seinen Gesetzesberatungen mit
berücksichtigen."
Ich heiße Sie
herzlich willkommen auf der
Internetseite des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages,
dessen Vorsitzender ich seit November 2005 bin. Im Finanzausschuss
der laufenden Wahlperiode haben die Koalitionsfraktionen von
CDU/CSU und SPD - wie auch im Plenum des Bundestages - die
Stimmenmehrheit. Als Vorsitzender des Finanzausschusses bereite ich
die Sitzungen des Ausschusses und deren Tagesordnungen - zum Teil
nach Rücksprache mit den Obleuten und Sprechern der Fraktionen
- vor und leite die Sitzungen. Der Finanzausschuss, mit 36
Parlamentariern einer der großen, ständigen
Ausschüsse des Deutschen Bundestages, befasst sich vor allem
mit Gesetzentwürfen aus den Bereichen Steuerrecht, Geld- und
Kreditwirtschaft, Kapitalmarkt sowie Börsen- und
Versicherungswesen. Hierbei werden dem Finanzausschuss zunehmend
auch Gesetzentwürfe zur Beratung vorgelegt, die auf
Initiativen der Europäischen Union zurückgehen. Der
Ausschuss pflegt daneben internationale finanz- und
steuerpolitische Kontakte, etwa zur Europäischen Zentralbank,
zum Internationalen Währungsfonds und zur Weltbank, zur
Organisation für wirtschaflliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und selbstverständlich auch zu
Finanzausschüssen anderer Parlamente. Sie sehen also, den
Mitgliedern des Finanzausschusses und mir eröffnet sich ein
breites Arbeitsgebiet, in dem unterschiedlichstes Fach- und
Praxiswissen gefordert ist.
Wie Sie wissen, hat sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD im
Finanzbereich für diese Wahlperiode viel vorgenommen. Der
Finanzausschuss wird sich mit Gesetzesvorlagen befassen, die die
Staatsfinanzen nachhaltig konsolidieren und damit
Handlungsspielräume des Staates wieder herstellen sollen. In
einem Dreiklang von "Sanieren, Reformieren und Investieren" - und
dabei die Lasten gerecht auf alle Schultern verteilen - soll das
hohe Defizit des Staatshaushalts und der sich hieraus ergebende
Schuldendienst begrenzt werden. Dies sind wir auch den Generationen
schuldig, die nach uns in diesem Land leben werden.
Wir müssen deshalb die Reform des Steuerrechts fortsetzen, das
deutsche Steuerrecht vereinfachen und international
wettbewerbsfähig gestalten. Deutschland muss auch in Zukunft
im internationalen Steuerwettbewerb bestehen können. Deswegen
müssen wir das Unternehmensteuerrecht grundlegend
fortentwickeln und international wettbewerbsfähige
Steuersätze realisieren. Die Besteuerung nach der
wirtschaflichen Leistungsfähigkeit bleibt der beherrschende
Grundsatz im deutschen Einkommensteuerrecht. Er sichert eine
gleichmäßige und gerechte Besteuerung aller Bürger,
weshalb die Koalition am linear-progressiven Einkommensteuertarif
festhalten will. Dabei muss das Einkommensteuerrecht vereinfacht
werden, um mehr Transparenz, Effizienz und Gerechtigkeit zu
erreichen. Mit der Steuervereinfachung ist ein Beitrag zu leisten,
den Steuervollzug für Bürger, Unternehmen und Verwaltung
spürbar zu erleichtern.
Der Abbau der Arbeitslosigkeit wird die zentrale Aufgabe und
Verpflichtung der kommenden Jahre sein. Wenn wieder mehr Menschen
Arbeit haben, verbessert dies auch die Lage der Finanz- und
Sozialsysteme unseres Landes. Es ist deshalb eine der wichtigsten
Voraussetzungen für Wirtschafts- und
Beschäftigungswachstum, dass wir weiter am Aufbau eines
international wettbewerbsfähigen "Finanzplatz Deutschland"
arbeiten. Dieser ist eine Grundlage für effiziente
Finanzdienstleistungen für den Verbraucher und eine gute,
kostengünstige Kapitalversorgung unserer Wirtschaft. Der
deutsche Finanzmarkt besitzt ein großes Potenzial, welches
unter Beachtung der ständigen Fortentwicklung der globalen
Finanzmärkte weiter auszubauen ist.
Ich würde mich freuen, wenn Sie unser Informationsangebot
regelmäßig nutzen. Wir wollen Sie möglichst zeitnah
z. B. über aktuelle Gesetzesberatungen des Finanzausschusses
informieren. In der Rubrik "Öffentliche Anhörungen"
informieren wir Sie regelmäßig über
Sachverständigenanhörungen zu Gesetzentwürfen, die
der Finanzausschuss berät. Hier finden Sie auch die
schriftlichen Stellungnahmen der eingeladenen Sachverständigen
und Verbände und nicht zuletzt das Wortprotokoll der
jeweiligen Anhörung. Hinweisen möchte ich Sie auch noch
auf die Rubrik "Beschlussempfehlungen und Berichte" in der wir so
rasch wie möglich - zum Teil noch am Abend der
abschließenden Beratung zu einem Gesetzentwurf im
Finanzausschuss - die dem Plenum vorzulegenden
Beschlussempfehlungen einstellen.
Gern greifen wir Ihre Anregungen auf und beantworten Ihre Fragen.
Sie erreichen den Finanzausschuss über die Email-Adresse
finanzausschuss@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Eduard Oswald