Die Frist zur Einlegung eines Wahleinspruchs gegen die Europawahl 2009 begann mit dem Wahltag und endete gemäß § 2 Absatz 4 WPrüfG zwei Monate nach dem Wahltag mit Ablauf des 7. August 2009.
Gegen die Europawahl wurden insgesamt 54 Einsprüche eingelegt.
Themen sind unter anderem die Fünf-Prozent-Sperrklausel und die Briefwahl.
Der Deutsche Bundestag hat am 17. März 2010 24 Einsprüche gegen die Europawahl 2009 entsprechend der Ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (Bundestagsdrucksache 17/1000) zurückgewiesen (Plenarprotokoll 17/30, S. 2804).