Angekündigt war sie schon länger - jetzt ist sie endgültig beschlossene Sache: Das extrem verschuldete Bremen erhebt Klage vorm Bundesverfassungsgericht, um eine Teilentschuldung und neue Investitionshilfen des Bundes zu erzwingen. In einer Sondersitzung billigte der SPD/CDU-Senat einstimmig die 53-seitige Klageschrift für das "Normenkontrollverfahren". Sie soll noch rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung über die Finanzklage Berlins in Karlsruhe eingereicht werden. Schon 1992 hatte Bremen vorm Verfassungsgericht einen Anspruch auf Sanierungsbeihilfen durchgesetzt und daraufhin zwischen 1994 und Ende 2004 insgesamt 8,5 Milliarden Euro vom Bund erhalten. Trotzdem wuchs der Schuldenberg von neun auf mittlerweile 13 Milliarden Euro - obwohl Bremen nach Ansicht von Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) "intensivste Eigenanstrengungen" unternahm. Als Grund für den Anstieg nennt Böhrnsen, dass sich die Staatseinnahmen anders entwickelt hätten als erwartet. Bremen sei eigentlich ein "wirtschaftlich kraftvolles" Bundesland; es werde aber durch die bundesdeutsche Finanzverfassung arm gerechnet. Der Stadtstaat ziehe nicht "als Bittsteller oder Almosenempfänger" vors Gericht, sondern "fordert sein gutes Recht" auf weitere Hilfe wegen der andauernden extremen Haushaltsnotlage. Im Gegenzug bietet Bremen an, seinen Sparkurs noch zu verschärfen. Den angeblich ungerechten Länderfinanzausgleich will die Hansestadt möglichst auf dem Verhandlungswege reformieren.