Insgesamt 150.000 Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) standen 2003 vor dem Jugendrichter, bei einem Drittel wurde das Verfahren eingestellt. So lauten die neues-ten Zahlen des Bundesjustizministeriums.
Bei den rechtskräftig Verurteilten, bestimmt der Erziehungsgedanke die Sanktionen. In gut der Hälfte der Fälle werden Zuchtmittel verhängt, also Verwarnungen wie das Erteilen von Auflagen (Schadenswiedergutmachung, Entschuldigung bei dem Verletzten, Geldstrafe, Arbeitsleistung) oder Jugendarrest.
In 4,7 Prozent aller Fälle lautet das Urteil Erziehungsmaßregeln. Darunter versteht man Maßnahmen, die die Erziehung des Jugendlichen fördern sollen, wie betreutes Wohnen oder die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder Arbeitsleistungen. In 7,1 Prozent bekommen die Jugendlichen eine Jugendstrafe mit Bewährung, in 4,4 Prozent eine Jugendstrafe ohne Bewährung. Von den Verurteilten wird etwa ein Drittel in einem Zeitraum von vier Jahren wieder registriert.