Nach Unstimmigkeiten in Wirtschafts- und Haushaltsfragen stieg die FDP im September 1982 aus der Koalition mit der SPD aus und begann Koalitionsverhandlungen mit der CDU. Am 1. Oktober 1982 stürzten Union und FDP das Minderheitskabinett Helmut Schmidt durch ein konstruktives Misstrauensvotum und wählten Helmut Kohl zum neuen Bundeskanzler. Doch nicht alle Liberalen stimmten für Kohl. Um Neuwahlen herbeizuführen, stellte Kohl Ende Dezember die Vertrauensfrage. Sein Vorhaben konnte jedoch nur durch eine Stimmenthaltung großer Teile der Regierungskoalition gelingen. Nach einer Bedenkzeit von 21 Tagen, löste Bundespräsident Karl Carstens am 7. Januar den 9. Deutschen Bundestag vorzeitig auf. In der tags zuvor unterzeichneten Anordnung, die Bundestagspräsident Richard Stücklen übergeben wurde, setzte Carstens Neuwahlen für den 6. März fest.
Er verwies dabei auf Gespräche mit allen Fraktionen, wonach im Bundestag keine handlungsfähige parlamentarische Mehrheit mehr vorhanden gewesen sei. "Wenn sich eine Mehrheit auf diesem Wege Vorteile bei der Wahl unter Verletzung der Interessen der Minderheit verschafft hätte, hätte ich anders entschieden", kommentierte Carstens seinen Schritt in Rundfunk und Fernsehen. Und Stücklen unterstrich, die Auflösung des Parlaments müsse die Ausnahme bleiben. "Bonn darf nicht Weimar werden", betonte er. Kanzler Helmut Kohl hingegen versicherte, dass "die Entscheidung in einer solch außergewöhnlichen Situation fair, weil von allen Beteiligten gewünscht" sei. Eine Klage von Abgeordneten gegen die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Zum zweiten Mal nach 1972 wurde der Bundestag vorzeitig aufgelöst. Die Neuwahlen im März 1983 führten zur Koalition von Union und FDP.