Die Linksfraktion sorgt sich um die Unabhängigkeit des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gegenüber Interessen der Privatwirtschaft. Aus diesem Grund hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sachverständigenrat-Gestzes ( 16/8980) vorgelegt, das der Bundestag am 5. Juni zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.
Die Abgeordneten sehen die Gefahr, dass mit der zunehmenden "Privatisierung der Sozialversicherungssysteme" und durch ergänzende Privatvorsorge über Riester- oder Rürup-Renten private Unternehmen Einfluss auf die Analysen und Empfehlungen der Mitglieder des Sachverständigenrates nehmen könnten. Der Sachverständigenrat, ein durch Gesetz eingesetztes Gremium von Ökonomieprofessoren ("die fünf Weisen"), legt jährlich im November sein Jahresgutachten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor. Die Linke will die Sachverständigen nun verpflichten, Tätigkeiten und Einkünfte offenzulegen, die auf bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen könnten. Diese Angaben sollten dann, nach Unternehmen, Art der Tätigkeit und Höhe der Zuwendung gegliedert, veröffentlicht werden. Unterbleibt die Offenlegung, solle der Bund als alleiniger Auftraggeber und Kostenträger des Sachverständigenrates die den Mitglieder gezahlte pauschale Entschädigung zurückverlangen können.
Die Abgeordneten verweisen auf die jüngste Änderung des Abgeordnetengesetzes, wonach auch Abgeordnete Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzeigen und veröffentlichen müssten. Ziel sei es gewesen, "dem berechtigten Interesse der Bevölkerung nach mehr Transparenz im Parlament Rechnung zu tragen". Der Sachverständigenrat habe für die Urteilsbildung der Bundesregierung wie der Öffentlichkeit große Bedeutung, die öffentliche Meinung werde durch ihn maßgeblich beeinflusst.