Die Bundesregierung soll die Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise unterstützen. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/13003), der am 29. Mai zur Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen wurde. Die Regierung solle unter anderem sicherstellen, heißt es darin, dass die Konjunkturprogramme der Industrieländer keine negativen Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben. Auch solle sie ihre Zusage, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit 2010 auf 0,51 Prozent und bis 2015 auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen, einhalten. Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung, etwa in Energieversorgung und Landwirtschaft, sollten zudem gestärkt werden. j
Eine "positive Tendenz" zieht der Bericht der Bundesregierung über den Stand der Rechtssicherheit deutscher Unternehmen in den USA im Zusammenhang mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ). Den Bericht hat die Regierung dem Bundestag jetzt als Unterrichtung ( 16/12657) vorgelegt. Die EVZ ist das ausschließliche Forum für aus dem Nationalsozialismus herrührende Ansprüche. Während sich im Bereich des administrativen Rechtsfriedens keine nachhaltig nachteilige Entwicklung ergeben habe, würden noch einige wenige laufende und neue Klagen verhandelt, heißt es. Die Stiftung EVZ und ihre Partnerorganisationen hätten knapp 4,34 Milliarden Euro an 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter ausgezahlt.
In Moldau ist die am 28. Mai geplante Wahl eines neuen Präsidenten auf den 3. Juni verschoben worden. Das Parlament hat einem Antrag der regierenden Kommunisten zugestimmt, nach dem es am orthodoxen Feiertag Christi Himmelfahrt "nicht zu kontroversen Debatten" kommen sollte. Beobachter glauben jedoch, dass mit der Verschiebung Zeit für Verhandlungen gewonnen werden soll. Den Kommunisten fehlt eine Stimme zur Durchsetzung ihrer Kandidatin, der Regierungschefin Zinaida Greceanii. Sollte die Präsidentenwahl nicht gelingen, muss eine neue Parlamentswahl angesetzt werden. Nach der letzten Wahl am 5. April war es zu blutigen Unruhen gekommen.
Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil zum Reformvertrag von Lissabon am 30. Juni verkünden. Das teilte das höchste deutsche Gericht am 29. Mai in Karlsruhe mit. Die Richter prüfen seit Monaten, ob das Vertragswerk, mit dem von 2010 an die auf 27 Mitglieder angewachsene Europäische Union handlungsfähiger gemacht werden soll, die Souveränität Deutschlands zu stark einschränkt. Gegen die Umsetzung haben neben dem CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler auch eine Gruppe um den Ex-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU) sowie die Linksfraktion im Bundestag geklagt.