Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich für den weltweiten Schutz von sexuellen Minderheiten einzusetzen. Der Bundestag hat einen entsprechenden Antrag ( 16/12886) mit dem Titel "Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern in Deutschland und weltweit schützen" am 28. Mai zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
Die Liberalen verlangen von der Regierung unter anderem bei den Ländern der Europäischen Union für eine konsequente Ahndung von Diskriminierung durch Behörden und Straftaten gegen sexuelle Minderheiten einzutreten. Sie solle außerdem bei potenziellen Beitrittskandidaten der EU konsequent auf die Einhaltung der Menschenrechte hinwirken und die Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Ländern auch an der Einhaltung von Menschenrechten sexueller Minderheiten ausrichten. Die Empfängerländer sollten auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen hingewiesen werden, fordert die Fraktion.
Die FDP betont in ihrem Antrag auch, dass mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung in der Europäischen Union verboten worden sei. Außerdem sei ein allgemeines Diskriminierungsverbot auf Ebene des Europarates durch das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verwirklicht worden. Dieses habe Deutschland zwar unterzeichnet, bislang aber noch nicht ratifiziert. Eine Ratifikation sei aber zur Stärkung der Glaubwürdigkeit der Bundesregierung überfällig, mahnen die Liberalen. In dem Antrag weist die FDP zudem darauf hin, dass entgegen geltendem Völkerrecht Rechte von sexuellen Minderheiten vielerorts auf der Welt verletzt würden. So sei Homosexualität in rund 80 Ländern strafbar, in einigen Ländern wie Iran, Afghanistan und Saudi-Arabien drohe auf Homosexualität sogar die Todesstrafe.