ABSTIMMUNG
Entscheidung über Gesetz erneut vertagt. Nächster Termin: 18. Juni
Am 18. Juni wird der Bundestag erneut versuchen, eine Entscheidung über das Thema Patientenverfügung zu erreichen. Denn bereits seit sechs Jahren wird im Parlament intensiv über eine gesetzliche Regelung für die Willenserklärung diskutiert.
Eigentlich sollten die Gesetzentwürfe abschließend am 28. Mai im Plenum beraten werden. Doch dann gab es Unstimmigkeiten darüber, in welcher Reihenfolge sie entschieden werden sollte. In der kommenden Sitzungswoche wird jetzt noch ein weiterer Antrag um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) zur Abstimmung stehen. Das Abstimmungsverfahren könnte dann mit Hilfe einer Geschäftsordnungsdebatte festgelegt werden.
Joachim Stünker (SPD), einer der Initiatoren des ersten ( 16/8442) von insgesamt drei Gesetzentwürfen, hofft bis zum 18. Juni auf eine Lösung im Abstimmungsstreit: "Bis dahin ist zwischen den einzelnen Gruppen Zeit zu weiteren Konsensgesprächen." Wolfgang Bosbach (CDU), Initiator des zweiten Gesetzentwurfes ( 16/11360), erklärte, es könne nicht sein, dass eine Gruppe das Abstimmungsverfahren so zuschneide, dass ihre Erfolgsaussichten optimiert würden, und dann anderen vorwerfe, sie würden die Gesetzgebung verhindern, weil sie sich darauf nicht einlassen wollten. Bosbach sagte dieser Zeitung, die "Reihenfolge der Abstimmung müsse sich nach objektiven Kriterien richten". Der Antrag des Abgeordneten Stünker sei als erster eingebracht und debattiert worden und sollte auch als erster abgestimmt werden, so der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion weiter.
Wolfgang Zöller (CSU), der den dritten Gesetzentwurf ( 16/11493) vertritt, erklärte: Abgeordnete aus anderen Gruppen könnten "ohne Gesichtsverlust bei uns mitmachen, wenn ihre Anträge keine Mehrheit bekommen". Wenn dies bei dem Abstimmungs-Prozedere berücksichtigt und über ihren Gesetzentwurf zum Schluss abgestimmt würde, sähe er große Chancen für eine gute Lösung, erklärte er. Die Mehrheit der Abgeordneten wolle eine gesetzliche Regelung zum Thema Patientenverfügung, so Zöller weiter, weil dadurch die Rechtsunsicherheit der Bürger behoben werden könne.
In dem Antrag um den CDU-Parlamentarier Hubert Hüppe fordern mehrere Abgeordnete, auf eine über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung zu verzichten. Sie sei "weder notwendig noch überzeugend möglich". Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu treffen, sei zwar verständlich. Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung sei aber, dass "nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab entscheidbar" sei, heißt in dem vorgelegten Antrag.