Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Bahnstrecken, Straßen und Wasserstraßen können auch in Zukunft nicht vor den Oberverwaltungsgerichten sondern sofort vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden. Einen Antrag der FDP-Fraktion ( 16/11750), in dem eine Veränderung des Instanzenweges gefordert wurde, lehnte der Bundestag am 28. Mai auf Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses ab ( 16/13120).
Die Liberalen forderten dabei von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um die 2006 in dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren geregelte erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts wieder aufzuheben. Der frühere Präsident des Gerichts, Eckart Hien, habe darauf hingewiesen, dass das Gericht nicht die notwendigen Kapazitäten habe. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2006 und im März 2008 seien 30 Klagen als Hauptsacheverfahren sowie 15 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingegangen. Davon hätten bis März 2008 vier Verfahren zum Abschluss gebracht werden können, so die FDP-Fraktion.
Die mit der Exklusivzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bezweckte Beschleunigungswirkung verkehre sich in ihr Gegenteil. Die erstinstanzliche Zuständigkeit eines Bundesgerichts begegne auch verfassungsrechtlichen Bedenken. Mehrere Gutachter hätten darauf hingewiesen, dass es dem föderalen Zuständigkeitsverständnis widerspreche, wenn ein Bundesgericht erst- und letztinstanzlich über Anwendung und Auslegung von Landesrecht entscheide.