Die Planungen für eine Feste Fehmarnbeltquerung können fortgesetzt werden. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stimmte am 26. Mai dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12069) zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU, SPD sowie der FDP zu. Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion votierten dagegen.
Kernstück des Vertrages vom 3. September 2008 ist der Bau einer festen Querung (Brücke oder Tunnel) für den Schienen- und Straßenverkehr über den 19 Kilometer breiten Fehmarnbelt zwischen Deutschland und Dänemark. Die Verbindung soll aus einer vierspurigen Straße und einer zweigleisigen Schienenstrecke bestehen. Laut Vertrag wird Dänemark die Feste Fehmarnbeltquerung errichten, betreiben und die Kosten tragen. Deutschland ist für den Bau und die Finanzierung der eigenen Straßen- und Schienenanbindung zuständig. Die Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass mit der Ratifizierung des Staatsvertrages die Grundlage für weitere Planungen und Untersuchungen gelegt werde. Mit einer solchen Querung werde die grenzüberschreitende Kooperation zwischen Dänemark und Deutschland gefördert und die Metropolen Kopenhagen und Hamburg würden enger zusammenwachsen.
Der Sprecher der FDP-Fraktion zeigte Verständnis für die Sorgen der Bürger vor Ort. Er wies jedoch darauf hin, dass das Bauvorhaben bis 2018 fertig gestellt werden soll. Die von Deutschland zu zahlende Hinterlandanbindung mit der Eisenbahnelektrifizierung müsse bis 2025 abgeschlossen sein.
Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion setzten sich dafür ein, die Entscheidung über den Staatsvertrag auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben. Es seien viele Details noch ungeklärt und es gebe keinen befriedigenden Kosten-/Nutzen-Effekt.